Betreff
Erneute Beratung über die Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur Fortschreibung des Regionalplanes, und zwar insbesondere im Hinblick auf die gemeindliche Stellungnahme zur zukünftigen Nutzung von Windenergie.
Vorlage
068/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlagen 029/2011 sowie 46/2011 mit entsprechenden Anlagen hat bereits in 2 Sitzungsfolgen eine intensive Erörterung der Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur geplanten Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland stattgefunden.

 

Im Zuge der Beratungen wurde deutlich, dass weiterer Beratungsbedarf besteht hinsichtlich der abzugebenden Stellungnahme zur zukünftigen Nutzung von Windenergie. In der Sitzung des Gemeinderates am 26.05.2011 ist eine Beschlussfassung zurückgestellt worden, um eine erneute inhaltliche Diskussion in der nächsten Sitzungsfolge zu ermöglichen.

 

Im Zuge der Beratungen war seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt worden, die Bezirksregierung zu bitten, auf die Ausweisung von Windeignungsbereichen als Planungsinstrument gänzlich zu verzichten, damit die Gemeinden in die Lage versetzt werden, ihr gesamtes Gemeindegebiet als Suchraum selbst zu untersuchen und daraus im Rahmen von Flächennutzungsplanung Konzentrationszonen als Steuerungsinstrument für die Nutzung von Windenergie zu entwickeln.

 

Dieser Vorschlag ist anlässlich eines Gesprächstermins bei der Bezirksregierung Münster erörtert worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass der aktuelle Koalitionsvertrag der Landesregierung zurzeit einem Verzicht auf Ausweisung von Windeignungsbereichen entgegensteht und insofern nicht damit zu rechnen ist, dass diese Bereiche demnächst nicht mehr im Regionalplan als Planungsinstrument Verwendung finden.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, die bereits als Alternative diskutierte Anregung zu beschließen, die Bezirksregierung Münster um die verstärkte Ausweisung von Windeignungsbereichen zu bitten und dies entsprechend im Verfahren anzuregen. Da nördlich der Gemeinde Havixbeck auf dem Gebiet der Gemeinde Altenberge bereits ein entsprechender Bereich ausgewiesen ist, sollte meines Erachtens untersucht werden, ob eine Ausweitung dieses Bereiches auf das Gebiet der Gemeinde Havixbeck, hier insbesondere in dem Bereich nördlich und nordwestlich der Ortslage, möglich ist.

 

Darüber hinaus sollte seitens der Bezirksregierung untersucht werden, inwiefern an anderen Stellen im Gemeindegebiet geeignete Flächen zur Verfügung stehen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Windenergie im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland anzuregen, den auf dem Gebiet der Gemeinde Altenberge vorhandenen Windeignungsbereich ST 27 in Richtung Havixbeck auszuweiten, und zwar insbesondere in dem Bereich nördlich und nordwestlich der geschlossenen Ortslage von Havixbeck. Darüber hinaus möge die Bezirksregierung prüfen, ob an anderer Stelle im Gemeindegebiet von Havixbeck Windeignungsbereiche ergänzt ausgewiesen werden können.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Entfällt.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller