Betreff
Beratung über die Gestaltung der Anbindung des Baugebietes "Wohnpark Habichtsbach" an die Altenberger Straße.
Vorlage
064/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Bereits seit mehreren Jahren wird diskutiert, in welcher Form die Anbindung des „Wohnparks Habichtsbach“ an die Altenberger Straße erfolgen kann und wie der Bereich der Altenberger Straße gestaltet werden soll. In diesem Zusammenhang sind immer wieder Kreisverkehrslösungen diskutiert und im Grunde nach vom Rat der Gemeinde Havixbeck favorisiert worden.

 

Das Büro Thomas und Bökamp hat inzwischen detailliert untersucht, welche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen umsetzbar sind und welche Kosten dadurch entstehen.

 

Die sogenannte Variante 0 sieht einen einfachen Anschluss des Wohngebietes an die Altenberger Straße vor. Es ist davon auszugehen, dass die entstehenden Kosten durch die von der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach bereitgestellten Mittel in Höhe von rd. 70.000,00 € abgedeckt werden können, so dass die Gemeinde selbst keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu tätigen hat.

 

Darüber hinaus sind 2 Kreisverkehrsplätze untersucht worden, wobei bei der Variante 1 im Bereich des gegenläufig befahrbaren Geh- und Radweges im Einmündungsbereich bei der Dionysiusstraße die nach den Richtlinien erforderlichen Breiten nicht erreicht werden können.

 

Die Variante 2 berücksichtigt die erforderlichen Breiten. Dies hat allerdings zur Folge, dass der gesamte Kreisverkehr in südliche Richtung verschoben werden muss.

 

In der Variante 3 ist die Umsetzung einer zweigeteilten Vorfahrt planerisch untersucht worden.

 

Die zeichnerischen Darstellungen der Varianten sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Darüber hinaus ist beigefügt eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten, gegliedert nach den genannten Varianten.

 

Da in der Vergangenheit auch immer wieder diskutiert wurde, ob ein Lückenschluss des Geh- und Radweges zwischen dem Parkplatz an der Baumbergesporthalle und der Einfahrt in das Baugebiet am Habichtsbach sinnvoll und machbar ist, sind die Kosten für eine derartige Lösung auch untersucht worden und in die tabellarische Aufstellung aufgenommen.

 

Mit der Bezirksregierung Münster ist die Frage erörtert worden, ob eine Förderung der Baukosten aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes möglich ist. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Fördermöglichkeit daran geknüpft ist, dass ein verkehrstechnisch unbefriedigender Knotenpunkt verbessert wird. Die Anbindung eines Baugebietes an eine klassifizierte Straße hingegen steht der Fördermöglichkeit entgegen.  Im Ergebnis ist somit zurzeit festzustellen, dass eine Förderfähigkeit der Baukosten aus Mitteln des GVFG nicht in Betracht kommt.

 

Der beiliegenden Kostenschätzung ist zu entnehmen, dass unter Berücksichtigung des Anteils der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach in Höhe von 70.000,00 € bei beiden Kreisverkehrvarianten ganz erhebliche Beträge von der Gemeinde Havixbeck zusätzlich zu finanzieren sind.

 

Vor dem Hintergrund der zurzeit stattfindenden Diskussion über Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung und in Kenntnis der Tatsache, dass im Bereich des Knotenpunktes bisher keine nennenswerten Unfallereignisse festgestellt werden konnten, muss ich Ihnen vorschlagen, lediglich die einfache Anbindung entsprechend der Variante 0 an die Altenberger Straße vorzusehen. So kann erreicht werden, dass eine verkehrssichere Anbindung des Wohngebietes erfolgt und die Gemeinde Havixbeck keine eigenen Finanzmittel zusätzlich aufzuwenden hat.

 

Ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Umgestaltung dieses markanten Punktes am Ortseingang von Havixbeck sinnvoll und möglich ist, muss zu gegebener Zeit politisch entschieden werden.

 

 

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Anbindung des Wohngebietes „Am Habichtsbach“ an die Altenberger Straße (K1) mittels T-Kreuzung (Variante 0) ausführen zu lassen. Dabei wird davon ausgegangen, dass durch die finanzielle Beteiligung der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach in Höhe von 70.000,00 € der entstehende Aufwand vollständig abgedeckt ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Bei Durchführung der Variante 0 entstehen der Gemeinde Havixbeck keine zusätzlichen Kosten für die Anbindung des Baugebietes.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller

 

 

Anlagen