Begründung
Mit Schreiben vom 03.04.2019 hat sich ein Bürger über den Bürgermeister
an den Rat der Gemeinde gewandt mit der Anregung, sich mit der Resolution zur
Ausrufung des Climate Emergency (Klimanotstand) zu befassen und die
Unterstützung dieser Resolution durch die Gemeinde Havixbeck zu beschließen.
Der genaue Wortlaut der Eingabe ist der Anlage 5 der Sitzung des Gemeinderates
vom 11.04.2019, TOP 4.5 zu entnehmen (nur im Ratsinformationssystem der
Gemeinde Havixbeck).
In seiner Eingabe fordert der Petent die Gemeinde Havixbeck
auf, mit der Erklärung des Climate Emergency die Eindämmung des Klimawandels
und seiner Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anzuerkennen und hierzu
entsprechende, im Einzelnen beschriebene Maßnahmen, zu ergreifen. So soll die
Gemeinde Havixbeck unter anderem von der Bundesregierung die Einführung eines
Klimaschutzgesetzes mit bestimmten Inhalten fordern. Des Weiteren soll die
Gemeinde Havixbeck die Bundes- wie auch die Landesregierung auffordern,
umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die
Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren. Diese
Aktivitäten können (zum Beispiel anhand von Musteranschreiben) mit
überschaubarem Aufwand geleistet werden.
Jedoch sind antragsgemäß weitere personalintensive
Aktivitäten erforderlich.
Unstrittig ist, dass der Klimawandel die Gemeinde Havixbeck
und ihre Bürger/innen betrifft und auch noch weiter beschäftigen wird.
Unstrittig ist aber auch, dass der Klimawandel seinen Ursprung nicht in
Havixbeck hat und damit kein spezifisches und ausschließliches Havixbecker
Problem ist, sondern eine Angelegenheit von überregionaler bis weltweiter
Bedeutung darstellt. Nicht zuletzt die jüngsten Ereignisse und die zahlreichen
Protestaktionen in vielen Städten und Ländern belegen dies auf eindrückliche
Weise. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Bewegung Fridays for Future
genannt.
Um die bei allen Entscheidungen geforderte Untersuchung
hinsichtlich ökologischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Nachhaltigkeit
zu prüfen und Prioritäten zu erarbeiten, welche Entscheidungen und Maßnahmen
den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, sind umfangreiche Zeitanteile
von besonders geschulten Mitarbeitern erforderlich, die aktuell nicht zur
Verfügung stehen.
Rat und
Verwaltung der Gemeinde Havixbeck haben sich bereits in der Vergangenheit
mehrfach mit dem Klimawandel und seinen Folgen befasst. Mit Blick auf die
gerade erst in jüngster Vergangenheit wieder zu beobachtenden ungewöhnlichen
und teils extremen Wetterlagen, die man in Fachkreisen in einen Zusammenhang mit
dem Klimawandel bringt, werden sich der Rat und seine Ausschüsse wie auch die
Verwaltung auf ihren diversen fachlichen Ebenen vermutlich in naher Zukunft
noch viel intensiver und ausführlicher als bisher mit diesem vielschichtigen
Fragenkomplex beschäftigen (müssen). Dies ist mit einer angemessenen
Personalressource aus der Verwaltung vorzubereiten und in der Abwicklung zu
begleiten. Hierfür stehen momentan nicht genügend Personalkapazitäten zur
Verfügung und müssten im Stellenplan ggfs. zusätzlich bereitgestellt werden.
Aus
diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die schriftlichen Ausführungen des
Bürgers zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat und die Verwaltung prüfen, ob und
inwieweit die hier formulierten Denkansätze auf Havixbecker Verhältnisse
übertragen werden können. Es sollen dann hierzu gegebenenfalls entsprechende
Empfehlungen ausgesprochen werden.
Beschlussvorschlag
Der Anregung des Bürgers an den
Rat der Gemeinde Havixbeck, die Unterstützung der vom 03.04.2019 vorgelegten
Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands zu beschließen, wird gefolgt,
sobald die hierfür erforderliche Personalkapazität im Stellenplan
bereitgestellt wird.
Der Rat und die Verwaltung prüfen, ob und inwieweit die hier formulierten Denkansätze auf Havixbecker Verhältnisse übertragen werden können. Es sollen dann hierzu gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen ja
Die entstehenden Kosten (im Wesentlichen Personalkosten) sind in Abhängigkeit von der Beschlusslage des Gemeinderats zu ermitteln.
Klaus Gromöller