Betreff
Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands
Vorlage
VO/056/2019
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Mit Schreiben vom 03.04.2019 hat sich ein Bürger über den Bürgermeister an den Rat der Gemeinde gewandt mit der Anregung, sich mit der Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency (Klimanotstand) zu befassen und die Unterstützung dieser Resolution durch die Gemeinde Havixbeck zu beschließen. Der genaue Wortlaut der Eingabe ist der Anlage 5 der Sitzung des Gemeinderates vom 11.04.2019, TOP 4.5 zu entnehmen (nur im Ratsinformationssystem der Gemeinde Havixbeck).

 

In seiner Eingabe fordert der Petent die Gemeinde Havixbeck auf, mit der Erklärung des Climate Emergency die Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anzuerkennen und hierzu entsprechende, im Einzelnen beschriebene Maßnahmen, zu ergreifen. So soll die Gemeinde Havixbeck unter anderem von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes mit bestimmten Inhalten fordern. Des Weiteren soll die Gemeinde Havixbeck die Bundes- wie auch die Landesregierung auffordern, umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren. Diese Aktivitäten können (zum Beispiel anhand von Musteranschreiben) mit überschaubarem Aufwand geleistet werden.

 

Jedoch sind antragsgemäß weitere personalintensive Aktivitäten erforderlich.

   

Unstrittig ist, dass der Klimawandel die Gemeinde Havixbeck und ihre Bürger/innen betrifft und auch noch weiter beschäftigen wird. Unstrittig ist aber auch, dass der Klimawandel seinen Ursprung nicht in Havixbeck hat und damit kein spezifisches und ausschließliches Havixbecker Problem ist, sondern eine Angelegenheit von überregionaler bis weltweiter Bedeutung darstellt. Nicht zuletzt die jüngsten Ereignisse und die zahlreichen Protestaktionen in vielen Städten und Ländern belegen dies auf eindrückliche Weise. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Bewegung Fridays for Future genannt.

 

Um die bei allen Entscheidungen geforderte Untersuchung hinsichtlich ökologischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Nachhaltigkeit zu prüfen und Prioritäten zu erarbeiten, welche Entscheidungen und Maßnahmen den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, sind umfangreiche Zeitanteile von besonders geschulten Mitarbeitern erforderlich, die aktuell nicht zur Verfügung stehen.

 

Rat und Verwaltung der Gemeinde Havixbeck haben sich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit dem Klimawandel und seinen Folgen befasst. Mit Blick auf die gerade erst in jüngster Vergangenheit wieder zu beobachtenden ungewöhnlichen und teils extremen Wetterlagen, die man in Fachkreisen in einen Zusammenhang mit dem Klimawandel bringt, werden sich der Rat und seine Ausschüsse wie auch die Verwaltung auf ihren diversen fachlichen Ebenen vermutlich in naher Zukunft noch viel intensiver und ausführlicher als bisher mit diesem vielschichtigen Fragenkomplex beschäftigen (müssen). Dies ist mit einer angemessenen Personalressource aus der Verwaltung vorzubereiten und in der Abwicklung zu begleiten. Hierfür stehen momentan nicht genügend Personalkapazitäten zur Verfügung und müssten im Stellenplan ggfs. zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die schriftlichen Ausführungen des Bürgers zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat und die Verwaltung prüfen, ob und inwieweit die hier formulierten Denkansätze auf Havixbecker Verhältnisse übertragen werden können. Es sollen dann hierzu gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden.

 

Beschlussvorschlag

Der Anregung des Bürgers an den Rat der Gemeinde Havixbeck, die Unterstützung der vom 03.04.2019 vorgelegten Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands zu beschließen, wird gefolgt, sobald die hierfür erforderliche Personalkapazität im Stellenplan bereitgestellt wird. 

Der Rat und die Verwaltung prüfen, ob und inwieweit die hier formulierten Denkansätze auf Havixbecker Verhältnisse übertragen werden können. Es sollen dann hierzu gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden.

Finanzielle Auswirkungen:                                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Die entstehenden Kosten (im Wesentlichen Personalkosten) sind in Abhängigkeit von der Beschlusslage des Gemeinderats zu ermitteln.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller