Betreff
Freigabe des Entwurfes zur Erweiterung der Anne Frank Gesamtschule
Vorlage
VO/035/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Das Büro Peter Bastian aus Münster hat den Planungsauftrag, einen Entwurf für die Erweiterung der AFG zu erstellen. Dieser Auftrag endet mit der Leistungsphase 3, weil ursprünglich vorgesehen war, die weitergehenden Planungsleistungen an einen Generalübernehmer zu vergeben.

Inzwischen steht jedoch fest, dass eine europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen für den Schulanbau an der AFG erfolgen muss und sich die Umsetzung des Erweiterungsbaus der Anne-Frank-Gesamtschule verzögern wird.

 

Bei einem Termin am 06.02.2019 wurden der Schulleiter und die Schulleiterin beider Schulen informiert, eine Umsetzung wird also bestenfalls zum Schuljahr 2021/2022 zu erwarten sein. Zur Fragestellung der rechtlichen Bewertung von Vergaben liegen zwischenzeitlich die Stellungnahmen des Büros Wolter / Hoppenberg und der Kommunal Agentur NRW vor.

 

Der Erweiterungsbau der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) ist in den politischen Gremien, mit der Schule und Verwaltung ausführlich diskutiert worden. Die unterschwellige Vergabe war auch hierbei bereits ein Thema.

 

 

Um die Planungsvorgaben zu definieren, war es erforderlich, zunächst eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, um die Erfordernisse der Schule und des Schulträgers zu erfassen und zu bewerten. Ergebnis der Machbarkeitsstudie war eine zentrale Lösung in der Verlängerung des Neubaus in Richtung des AWO-Gebäudes.

 

Um die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie schnell umsetzen zu können, sollte die Baumaßnahme an einen Generalübernehmer vergeben werden. Hierzu sollte ein Architekt die Entwurfsplanung einschließlich eines Raumbuchs mit detaillierter Baubeschreibung zur Findung eines Generalübernehmers liefern. In einem geringfügigen Umfang sollten zusätzliche Planungsleistungen eines Ingenieurs für Haustechnik eingekauft werden. Dieser sollte bei der Planung beratend tätig sein, aber keine eigenen Planungen durchführen.   Diese Vorgehensweise ist im Vorfeld fernmündlich mit der Bezirksregierung Münster und einem juristischen Beistand (Kommunal Agentur NRW) erörtert worden. Von hier wurde dieser Weg als nicht einfach aber gangbar beurteilt.

 

Im Rahmen der politischen Beratung zur Vergabe der Architektenleistung sind gegen die Vergabe des Erweiterungsbaus an einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer juristische Bedenken erhoben worden. Seitens der Verwaltung wurden die Bezirksregierung Münster und die Kommunal Agentur NRW um schriftliche Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Seitens der Bezirksregierung Münster war keine schriftliche Stellungnahme zu erhalten. Die schriftliche Stellungnahme der Kommunal Agentur NRW bestätigte nunmehr, anders als in der fernmündlichen Stellungnahme, die juristischen Bedenken mit der Folge, dass die Baumaßnahme nun in einzelnen Gewerken ausgeschrieben werden muss.

 

Um eine solche Ausschreibung sachgerecht durchführen zu können, ist es erforderlich, dass nicht nur der Architekt mit weiteren Planungsleistungen beauftragt werden muss, sondern dass nun auch weitere Planungsleistungen vergeben werden müssen. Hier greift jetzt aber das europäische Vergaberecht, da der Schwellenwert für Planungsleistungen, ab der diese Leistungen europaweit auszuschreiben sind, aufgrund der nun gegebenen Voraussetzungen deutlich überschritten wird. Es ist davon auszugehen, dass die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung ein halbes Jahr in Anspruch nimmt. Alle weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeschritte können erst im Anschluss erfolgen.

 

Für diese europaweiten Ausschreibungen muss die Verwaltung eine externe Begleitung beauftragen, da im Hause keine Erfahrungen im Umgang mit europaweiten Planungsausschreibungen vorhanden sind. Ein Angebotsverfahren zeigt, dass hier mit Beratungskosten von ca. 35.700 € zu rechnen ist.

 

Es ist ersichtlich, dass der ambitionierte Zeitplan mit einer Fertigstellung des Erweiterungsbaus zum Schuljahr 2020/2021 nicht mehr einzuhalten ist. Als neuer Fertigstellungstermin erscheint das Schuljahr 2021/2022 als realistisch.

 

Der mit der Schulleitung und der Verwaltung abgestimmte Entwurf des Architekten liegt nunmehr vor. Herr Münsterteicher, verantwortlicher Architekt aus dem Büro Peter Bastian wird diesen in der Sitzung des Bauausschusses vorstellen. Dieser Entwurf orientiert sich in der Festlegung der Lage und Kubatur im Wesentlichen an die Aussagen der Machbarkeitsstudie. Die räumliche Ausgestaltung ist in mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen Schulleitung und –träger abgestimmt und am 08.03.2019 dem Gestaltungsbeirat vorgelegt worden. Dieser hat dem Entwurf zugestimmt.

Die Kostenberechnung bestätigt die Schätzungen aus der Machbarkeitsstudie. Allerdings muss hier einschränkend darauf hingewiesen werden, dass der Architekt auf keine Kostenberechnung der TGA Planung zurückgreifen konnte, da diese aus den bekannten Gründen noch nicht beauftragt wurde. Die gesamte Kostengruppe 400 nach DIN 276 basiert daher ausschließlich auf Erfahrungswerten des Architekten.

Die Kosten für den Neubau beziffert das Büro Bastian mit ca. 3.589.000 Mio. € und bleibt damit leicht unterhalb der Kostenschätzung des Büros A.K.T.

Von den sehr umfänglichen Entwurfsunterlagen ist die Präsentation ins RIS gestellt worden.

 

Ich schlage Ihnen vor auf der Basis des eingereichten Entwurfes die weiteren Planungsleistungen auszuschreiben.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der vom Büro Peter Bastian Architekten BDA vorgelegte Entwurf zur Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis ein europaweites Vergabeverfahren für die weiteren Planungsaufgaben durchzuführen und die Leistungen nachlaufend zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt der Gemeinde Havixbeck sind die erwarteten Kosten gemäß der Machbarkeitsstudie des Büros A.K.T. eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller