Betreff
Aufstellung eines Planes zur 6. Änderung zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof/Sportplatz" mit Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
VO/033/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Bereits im Jahr  2015 ist politisch beraten worden, wie die städtebauliche Entwicklung des Grundstückes des ehemaligen Sportlerheimes an der Schützenstraße mit dahinterliegendem Kinderspielplatzareal erfolgen soll. Seinerzeit war die Entwicklung zu einer wohnbaulichen Nutzung vorgeschlagen und erörtert worden. Im Juni 2015 ist jedoch aus verschiedenen sachlichen Gründen beschlossen worden, die Planungen zunächst zurückzustellen.

 

Inzwischen ist das ehemalige Sportlerheim, das viele Jahre als Flüchtlingsunterkunft durch die Gemeinde genutzt worden ist, aufgrund seines baulichen Zustandes abgerissen worden. Die Nutzung des Hinterliegergrundstückes als Kinderspielplatz ist bereits seit Jahren aufgegeben.

 

Der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes ist zu entnehmen, dass neben der im Bau befindlichen neuen 4-Gruppenanlage im Baugebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtbach“ ein nennenswerter weiterer Bedarf an Kita-Plätzen in Havixbeck besteht.

D. h. neben dem Angebot von zusätzlichen Gruppen in Provisorien ist es zwingend erforderlich, dass mindestens 1 weitere neue Kita mit 4 Gruppen gebaut wird.

 

In Kenntnis dieses Bedarfs und der Tatsache, dass die Gemeinde Havixbeck selbst zurzeit nicht über geeignete Grundstücke verfügt,  konnte der Grundstückseigentümer dafür gewonnen werden, einer baulichen Entwicklung des Grundstückes zu einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Kindertagesstätte zuzustimmen. Der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Entwurf berücksichtigt diese planerischen Inhalte. In der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung am 21.03.2018 wird der Plan weiter vorgestellt und erläutert.

 

Das Planänderungsverfahren kann in dem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, da die Voraussetzung hierfür erfüllt sind.

 

Zur Entwicklung einer städtebaulich sinnvollen Nutzung des Grundstückes empfehle ich Ihnen daher, den Beschluss für die Aufstellung des Planänderungsverfahrens zu fassen und die Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen zu lassen.

 

Über die dann vorgetragenen Anregungen und Bedenken ist nach dem Offenlagezeitraum durch den Gemeinderat gesondert zu beraten und zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 6. Änderung zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „ Am Friedhof/Sportplatz“ entsprechend dem der Vorlage VO/033/2018 als Anlage 1 beigefügten Entwurf, und zwar in einem Verfahren nach § 13 a BauGB.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer übernommen.

 

 

 

 

 

Gromöller