Betreff
Ergebnis der Auslegung des Entwurfes zur 15. Änderung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Straße der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/027/2019
Aktenzeichen
II 622-21/6
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Aufstellung eines Planes zur 15. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist im Zuge der Innenverdichtung die planungsrechtlichen Grundlagen zur optimalen Ausnutzung der zwischen der Einmündung „Schulten Kamp“ und der Einmündung „Rabertsweg“ liegenden ähnlich strukturierten Grundstücke zu schaffen.

 

Weiterhin hat der Rat in gleicher Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit der dazugehörenden Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 10.01.2019 bis einschließlich 10.02.2019 stattgefunden.

 

Während der Auslegungsphase sind von der betroffenen Öffentlichkeit weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden. Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Planänderung nicht berührt.

 

Zu Ihrer Information habe ich der Verwaltungsvorlage 027/2019 nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes als Anlage beigefügt.

 

Ich empfehle Ihnen, die 15. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 15. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine. Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller