Begründung
Der Terminplan für die Erweiterung der Anne Frank Gesamtschule ist ausgesprochen streng getaktet. Die Vergabe an einen Bauunternehmer und weiteren Planer muss zu einem möglichst frühen Termin in 2019 erfolgen. Erfahrungsgemäß haben die Unternehmen die Auftragsbücher für das laufende Jahr bereits mit Jahreswechsel voll. Es bleibt zu hoffen hier noch ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten. Dessen ungeachtet steht das ambitionierte Ziel die Schule im Herbst 2020 zur Nutzung freizugeben. Bei einer reinen Bauzeit von mindestens 12 Monaten muss das Angebotsverfahren so rechtzeitig erfolgen, dass eine Vergabe im frühen Juni 2019, gegebenenfalls über eine Sondersitzung des Rates, erfolgen kann. Nach der Freigabe des Entwurfes muss der Planer noch Arbeiten zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses ausführen, welches dann zur Ausschreibung genutzt wird. Mit der Beschlussvollmacht für die Freigabe des Entwurfes an den Fachausschuss werden wertvolle Kalkulationswochen eingespart.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Bau- und Gemeindeentwicklung vom 21.03.2019 erhält die Beschlussvollmacht für
die Freigabe des Entwurfes zur Erweiterung der Anne Frank Gesamtschule
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Erteilung der Beschlussvollmacht an den Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung hat direkt keine finanzielle Auswirkung. Gleichwohl führt der Entwurf zu einem Angebotsverfahren, welches in Folge finanzielle Auswirkungen hat. Es ist davon auszugehen, dass die erforderlichen und bereitgestellten Haushaltsmittel auskömmlich sind.
Klaus Gromöller