Begründung
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ mit Begründung und llen zur Verfügung stehenden umweltrelevanten Informationen lag in der Zeit vom 19.11.2018 bis 19.12.208 (einschließlich) öffentlich aus.
Seitens der Nachbargemeinden und der betroffenen Öffentlichkeit sind weder Anregungen noch Hinweise zur beabsichtigten Planänderung eingegangen.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden sind im Nachfolgenden abgedruckt und mit einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen. Über alle einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Ordnungsziffer 4
Stellungnahme der
Deutschen Bahn AG vom 19.11.2018 – siehe Anlage
Hinweis, dass kein Anspruch auf Schutz von Immissionen besteht, die aus dem Bahnbetrieb entstehen.
Rechtliche Bewertung
Der Hinweis, dass keine Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen von Immissionen, die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen erhoben werden können, wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden können, zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser Hinweis nicht Gegenstand des Bauleitplanes ist.
Ordnungsnummer 7
Stellungnahme des
Kreises Coesfeld vom 06.12.2018 und 14.01.2019 – siehe Anlagen
Bedenken des Fachbereiches Immissionsschutz gegen das vorgelegte Lärmschutzgutachten.
Rechtliche Bewertung
Der Fachbereich Immissionsschutz hat mit Schreiben vom 06.12.2018 mitgeteilt, dass die vorliegende lärmtechnische Berechnung des Büros Wenker + Gesing unter Berücksichtigung von Lärmminderungsmaßnahmen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen ohne Ermittlung der Vorbelastung durch andere Anlagen aus nicht geeignet ist, die Sicherstellung des Immissionsschutzes für die geplante Erweiterung des Lebensmitteldiscounters nachzuweisen.
Das Büro Wenker + Gesing wurde gebeten, das Lärmschutzgutachten entsprechend der Stellungnahme des Kreises Coesfeld nochmals zu überarbeiten. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Das überarbeitete Gutachten wurde dem Kreis Coesfeld zur erneuten Prüfung zugeleitet.
Mit Schreiben vom 14.01.2019 hat der Kreis Coesfeld mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes nunmehr keine Bedenken gegen die beabsichtigte Planung erhoben werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Fachbereiches Immissionsschutz zur Kenntnis und stellt fest, dass nunmehr unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die beabsichtigte Planung erhoben werden.
Hinweise, Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung
Rechtliche Bewertung
Die Hinweise, Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung werden zur Kenntnis genommen. Sie sind nicht Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung, sondern werden bei der Ausführungsplanung beachtet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise, Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Sie werden bei der Ausführungsplanung beachtet.
Zusammenfassender Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt die Anregungen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter
Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen die
entsprechenden Einzelbeschlüsse.
Der Gemeinderat
bestätigt außerdem nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des
Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur
Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vom
11.10.2018.
Unter
Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 5.
Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ mit Begründung einschl.
Umweltbericht als Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller