Betreff
Ergebnis der Auslegung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/022/2019
Aktenzeichen
II 622-11/33
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und allen zur Verfügung stehenden umweltrelevanten Informationen lag in der Zeit vom 19.11.2018 bis 19.12.2018 öffentlich aus.

 

Seitens der Nachbargemeinden und der betroffenen Öffentlichkeit sind weder Anregungen noch Hinweise eingegangen.

 

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentliche Belange abgegeben wurden sind im Nachfolgenden abgedruckt und mit einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen. Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschuss gefasst werden kann.

 

 

Ordnungsziffer 4

 

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 19.11.2018 – siehe Anlage

 

Hinweis, dass kein Anspruch auf Schutz von Immissionen besteht, die aus dem Bahnbetrieb entstehen.

 

Rechtliche Bewertung

 

Der Hinweis, dass keine Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen von Immissionen, die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen erhoben werden können, wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden können, zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser Hinweis nicht Gegenstand des Bauleitplanes ist.

 

 

 

Ordnungsnummer 7

 

Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 06.12.2018 und 14.01.2019 – siehe Anlagen

 

Bedenken des Fachbereiches Immissionsschutz gegen das vorgelegte Lärmschutzgutachten.

 

Rechtliche Bewertung

 

Der Fachbereich Immissionsschutz hat mit Schreiben vom 06.12.2018 mitgeteilt, dass die vorliegende lärmtechnische Berechnung des Büros Wenker + Gesing unter Berücksichtigung von Lärmminderungsmaßnahmen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen ohne Ermittlung der Vorbelastung durch andere Anlagen aus nicht geeignet ist, die Sicherstellung des Immissionsschutzes für die geplante Erweiterung des Lebensmitteldiscounters nachzuweisen.

 

Das Büro Wenker + Gesing wurde gebeten, das Lärmschutzgutachten entsprechend der Stellungnahme des Kreises Coesfeld nochmals zu überarbeiten. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Das überarbeitete Gutachten wurde dem Kreis Coesfeld zur erneuten Prüfung zugeleitet.

 

Mit Schreiben vom 14.01.2019  hat der Kreis Coesfeld  mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes nunmehr keine Bedenken gegen die beabsichtigte Planung erhoben werden.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Fachbereiches Immissionsschutz zur Kenntnis und stellt fest, dass nunmehr unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die beabsichtigte Planung erhoben werden.

 

 

 

Hinweise, Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung

 

Rechtliche Bewertung

 

Die Hinweise, Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung werden zur Kenntnis genommen. Sie sind nicht Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung, sondern werden bei der Ausführungsplanung beachtet.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise, Bedingungen und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Sie werden bei der Ausführungsplanung beachtet.

 

 

Zusammenfassender Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen die entsprechenden Einzelbeschlüsse.

 

Der Gemeinderat bestätigt außerdem nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vom 11.10.2018.

 

Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht.

Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller