Betreff
Wahl des Vorsitzes des Anne-Frank-Gesamtschulausschusses
Vorlage
VO/019/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

In der Frage um den Vorsitz im Anne-Frank-Gesamtschulausschuss (AFGA) gibt es keine bindende Regelung. So lautet es in der Durchführungsvereinbarung aus dem § 6 Gesamtschulausschuss der Kommunen:

 

…(2) Der Gesamtschulausschuss setzt sich zusammen aus den Bürgermeistern, den Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse sowie drei weitere Ratsmitglieder der Kommunen und aus höchstens zwei Vertreterinnen/Vertretern der Schulleitung.“

 

Daher wurde für die konstituierende Sitzung des AFGA am 12.12.2018 eine Beschlussempfehlung für die Entscheidung über den ersten und zweiten Vorsitz formuliert, die wie folgt lautet:

 

 

 

 

„Gemeinsamer Beschlussvorschlag der Verwaltungen der Kommunen Havixbeck und Billerbeck:

 

Die Mitglieder des Anne-Frank-Gesamtschulausschusses (AFGA) beschließen den Vorsitz für diesen Ausschuss wie folgt:

 

1. Vorsitzender: Klaus Gromöller, Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck

 

Vertreterin des 1. Vorsitzenden: Marion Dirks, Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck

 

(Im Falle der gleichzeitigen Verhinderung beider Vorsitzenden wählen die Mitglieder aus Ihrer Mitte die Sitzungsleitung)“

 

 

Herr Webering schlägt in dieser Sitzung vom 12.12.2018 folgende Änderung der Beschlussempfehlung der beiden Verwaltungen vor, welche einstimmig angenommen wurde:

 

„Die Mitglieder des AFGA nehmen die Verwaltungsvorlage VOV/009/2018 beratend zur Kenntnis, um den Vorsitz in der nächsten Sitzungsfolge dem jeweiligen Schulausschuss zur Vorberatung und dem jeweiligen Rat zur Entscheidung unter der Maßgabe vorzulegen, dass die oder der Vorsitzende für den AFGA von der Schulträgerin und die oder der stellvertretende Vorsitzende von der Stadt Billerbeck gestellt wird.

 

Im Falle der gleichzeitigen Verhinderung beider Vorsitzenden wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte die Sitzungsleitung.

 

Interimsweise übernimmt Herr Gromöller den Vorsitz und Frau Dirks die Vertretung.“

 

Mit der Übertragung der Entscheidung über den ersten und zweiten Vorsitz des AFGA besteht somit in diesem Ausschuss die Möglichkeit, den Sachverhalt zu beraten und über einen neuen Beschlussvorschlag zu entscheiden. In diesem Sinne bitte ich den Schulausschuss heute, eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Rat auszusprechen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Beschlussvorschlag erfolgt nach Beratung im Ausschuss.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller