Begründung

 

 

Verwaltungsvorstand und Gemeinderat sind sich darin einig, dass der Fortbestand der vorhandenen Vereins-, Verbands- und sonstigen Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll. Gleichzeitig soll damit auch die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen. Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen geschieht Vereinsförderung in Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthallen, Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.

 

 

 

 

 

Laufende Bezuschussung:

 

Wie in  den Vorjahren sind  auch für 2019 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse unter Berücksichtigung von Änderungen(Mitgliederzahl)auf vergleichbarem Niveau geplant worden (Siehe Übersichten auf den Seiten 43 und 44 des Haushaltsentwurfes 2019).

 

 

Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:

 

1.            Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

 

Die Fraktion bemängelt die Gewährung von Zuschüssen an Vereine mit Personalausgaben (Jugendzentrum EVA, Marketingverein und Musikschule) und dabei insbesondere deren Schwierigkeiten, Tarifanpassungen entsprechend zu finanzieren, da die Zuschüsse keine Dynamisierung vorsehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Förderung des Betriebskostenzuschusses für das Jugendzentrum EVA erfolgt unter Berücksichtigung der förderungsfähigen Personalkosten, die das Jugendamt des Kreises Coesfeld jedes Jahr ermittelt. Die Gemeinde Havixbeck beteiligt sich mit einem Zuschuss von 30% an den Betriebskosten. Im Jahr 2017 betrug der Zuschuss 48.960 EUR. Da für 2019 eine weitere Steigerung der Personalkosten zu erwarten ist, wurde der Gemeindezuschuss auf 50.000 EUR angehoben (Siehe Übersicht auf Seite 44 des Haushaltsentwurfes 2019). Der Zuschuss wird also entsprechend dynamisch angepasst.

 

Bezüglich des Marketingvereins hat der Gemeinderat beschlossen, zur nachhaltigen und dauerhaften Sicherung des Bestandes des Vereins „Marketing Havixbeck und Umgebung e.V“ unter Einbeziehung und Aufgabe der bisherigen rechtlichen Selbständigkeit der Vereine „Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V.“ (VVH) und der „Werbegemeinschaft Havixbeck e.V.“ (WGH) die erforderliche finanzielle Bezuschussung von max. rd. 64.310 € jährlich – beginnend ab dem Jahre 2018, für zunächst 2 Jahre, also bis zum Ende des Jahres 2019, zu gewährleisten. Im Rahmen der in nächster Zeit anstehenden Beratungen über eine Fortführung der Förderung wäre daher dann auch das Thema der Personalkostenförderung entsprechend zu berücksichtigen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.11.2004 beschlossen, dass dem Jugendorchester Havixbeck e.V. ein angemessener Zuschuss zu den Kosten einer Schulleiterstelle gewährt werden soll. Der Zuschuss ist auf 75% der Kosten einer vergleichbaren Stelle der Vergütungsgruppe  BAT IVa / III zu begrenzen. In Ausführung dieses Beschlusses wurde damals ein Personalkostenzuschuss von 38.700 EUR ermittelt. Ob dieser Betrag angepasst werden muss, wäre zu prüfen.

 

 

2.            GemeindeSportBund Havixbeck e.V. und Sportvereine.

 

Der Gemeindesportbund beantragt die Gewährung des Pauschalbetrages von 25.000 EUR(siehe Anlage 2). Zusätzlich liegen Anträge von 2 Sportvereinen vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gewährung eines Pauschalbetrages hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und sollte daher für 2019 beibehalten werden. Die Sportschützen Havixbeck und der Tennis-Club Havixbeck haben bei der Gemeinde Havixbeck Anträge eingereicht. Die Vereine sind Mitglieder des Gemeindesportbundes.


Die Sportschützen Havixbeck beantragen die Gewährung eines Zuschusses für die Jugendarbeit und Energiekosten. Gemäß der Vereinbarung mit dem Gemeindesportbund ist eine Doppelförderung der Mitgliedsvereine nicht vorgesehen; der Antrag der Sportschützen ist daher abzulehnen.

 

Der Tennisclub Havixbeck beantragt einen Zuschuss für die Grundrenovierung der Tennisplätze. Leider wird in dem Antrag keine konkrete Summe genannt, sondern nur von einem "größeren Zuschuss" der Gemeinde gesprochen. Beim Gemeindesportbund wurde nach Aussage des Tennisclubs auch ein Zuschuss beantragt. Wie vorstehend ausgeführt, ist eine Doppelförderung nicht vorgesehen. Sofern der Gemeindesportbund einen Zuschuss gewähren sollte, ist der Antrag des Tennisclubs daher abzulehnen.

 

 

 

 

3.            Jugendorchester Havixbeck e.V.

 

Mit Schreiben vom 12.09.2018 beantragt das Jugendorchester wie im Vorjahr eine Anpassung der bisherigen Zuschüsse (siehe Anlage 3). Für  die vom Jugendorchester beantragten Zuschüsse   (66.080 EUR) und dem allgemeinen Vereinszuschuss (3.448 EUR aufgrund der Mitgliederzahl) würde sich ein Gesamtzuschuss von 69.528 EUR ergeben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Trotz aller Verdienste und Erfolge, die das Jugendorchester Havixbeck erzielt hat, rät die Verwaltung von einer Erhöhung der Zuschüsse ab.  Sofern das Jugendorchester eine Anpassung an die Entwicklung der Inflation vorschlägt, ist darauf hinzuweisen, dass auch die Zuschüsse für andere Vereine/Institutionen seit Jahren nicht erhöht worden sind. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten aus Sicht der Verwaltung dann auch diese Zuschüsse entsprechend angepasst werden.

 

Wie bereits unter Punkt 1 aufgeführt, ist der Personalkostenzuschuss für den Schulleiter auf 75% der Kosten einer vergleichbaren Stelle der Vergütungsgruppe  BAT IVa / III begrenzt. Ob der vom Jugendorchester gewünschte Personalkostenzuschuss von 47.040 EUR diese Grenze einhält, wäre zu prüfen.

 

Zuschüsse für die Instandhaltung des Gebäudes (Eigentümerin des Gebäudes ist die Gemeinde Havixbeck) und für Büro- und Verwaltungskosten (die aus Sicht der Verwaltung wie bei anderen Vereinen auch durch den allgemeinen Vereinszuschuss von 3.448 EUR zu bestreiten sind) sind aus Sicht der Verwaltung nicht zu gewähren.

 

Im Vorbericht auf Seite 44 wurde der Zuschuss für das Jugendorchester aufgrund der geänderten Mitgliederzahl entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

 


Änderungen des Verfahrens für das Haushaltsjahr 2020 ff.:

 

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2018 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 15.02.2018 festgelegt, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2018 vorzunehmen. Dazu soll eine Neuregelung der Ansätze der Festbeträge für die Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen für die Folgejahre erarbeitet werden. Diesem Tatbestand soll hier abgeholfen werden.

 

Darüber hinaus ist in der Sitzung des Gemeinderates vom 06.12.2018 ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt gegeben worden, der ebenfalls diese Thematik aufgreift. Dieser Antrag ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Bei der in den vergangenen Jahren gelebten Verwaltungspraxis haben viele Institutionen eine Festbetrags- oder eine personenbezogene Förderung erhalten. Daneben erfahren einzelne Institutionen mit großer Mitgliederzahl (z.B. Sportvereine oder Jugendorchester) politisch gewollt eine betragsmäßig deutlich höhere finanzielle Förderung. Die in den Haushaltsjahr 2018 und 2019 vom Gemeinderat beschlossenen Zuschüsse spiegeln das Ergebnis langjähriger politischer Willensbildung und demzufolge die bislang praktizierte Verwaltungsumsetzung wieder. Die Vereine, Verbände und sonstigen Institutionen haben sich hierauf eingestellt und ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung gemeindlicher Unterstützung organisiert. Institutionen mit insgesamt vielleicht einem kleinen finanziellen Handlungsrahmen haben sich an diesen Rahmenbedingungen orientiert. Empfänger größerer gemeindlicher Unterstützungsleistungen benötigen diese zwingend für den Fortbestand ihrer Arbeit bzw. ihres Angebots in der bisher gewohnten Güte und Qualität.

 

Durch eine Neuregelung der Bezuschussung für Vereine, Verbände und sonstige Organisationen sollen folgende Ziele verfolgt werden:

 

  • gleiche Voraussetzungen für alle Zuschussempfänger,
  • gerechte Verteilung der Zuschüsse,
  • konkrete Bindung an einen festen Termin,
  • kürzere Bearbeitungsdauer (Standardisierung),
  • zur Vereinfachung wird ein neues Formular (online) zur Verfügung gestellt,
  • rechtliche Grundlage für eine Auszahlung.

 

Die beigefügte Anlage zeigt eine Kurzübersicht, wie die Organisation der Bezuschussung für Vereine ab dem Jahr 2020 ff. aussehen könnte. Um den politischen Beratungsprozess nicht zu kurz kommen zu lassen, soll dieser Vorschlag als Grundlage für eine Richtlinie zu verstehen sein, die nach erneuter politischer Beratung und Begleitung in der 2. Sitzungsfolge 2019 beschlossen werden soll.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2019 den Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführungen!