Betreff
Ergebnis der Auslegung eines Planentwurfes zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Flothfeld II" der Gemeidne Havixbeck
Vorlage
VO/009/2019
Aktenzeichen
II 622-21/15 a
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 die Aufstellung und Auslegung eines Planes zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ im Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung einer Sonderregelung für Eckgrundstücke zur Errichtung von Carports außerhalb der Baugrenzen und innerhalb der Vorgartenflächen. Um dieses zu ermöglichen werden die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ unter „1. Stellung der baulichen Anlagen“ wie folgt ergänzt:

 

„Bei Eckgrundstücken können Stellplätze und Carports ausnahmsweise auch außerhalb der bebaubaren Fläche errichtet werden. Um eine Beeinträchtigung des Straßenraumes zu vermeiden, ist bei Anordnung eines Carports im Vorgartenbereich ein Mindestabstand von 1 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten und einzugrünen.“

 

Der Änderungsplan einschließlich der dazugehörenden Begründung hat in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018 öffentlich ausgelegen.

 

Seitens der betroffenen Öffentlichkeit sind während der Auslegungsphase zur beabsichtigten Planänderung keine Anregungen eingegangen. Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Planänderung nicht berührt.

 

Zu Ihrer Information habe ich der Verwaltungsvorlage 009/2019 nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt.

 

Ich empfehle Ihnen, die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller