Betreff
Ergebnis der Auslegung des Planentwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "An der Hohenholter Straße" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/008/2019
Aktenzeichen
II 622-21/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 die Aufstellung eines Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“ im Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der Möglichkeit im Zuge der Nachverdichtung ein weiteres Wohnhaus auf einem Grundstück errichten zu können.

 

Weiterhin hat der Rat in gleicher Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit der dazugehörenden Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 19.12.2018 stattgefunden.

 

Während der Auslegungsphase sind von der betroffenen Öffentlichkeit weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden. Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Planänderung nicht berührt.

 

Zu Ihrer Information habe ich der Verwaltungsvorlage 008/2019 nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes als Anlage beigefügt.

 

Ich empfehle Ihnen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine. Die Planänderungskosten werden von dem Antragsteller getragen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller