Betreff
Erweiterung des Denkmalumfangs von Haus Stapel; hier: Eintragung von beweglichen Möbel in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/002/2019
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Mit Schreiben vom 19.11.2018 hat der LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mitgeteilt, dass im Benehmen mit der Eigentümerin seitens des LWL die Erweiterung des Denkmalumfangs von Haus Stapel um die Eintragung von beweglichen Möbeln befürwortet wird.

 

Die im Ratsinformationssystem in der  Anlage 1 aufgeführten Möbel sind bedeutend für die Geschichte der Menschen, hier für die Geschichte des Hauses Stapel und der damit verbundenen ebenfalls für das Münsterland wichtigen Familien von Kerkerinck zu Stapel und Droste zu Hülshoff.

Bei den adligen Häusern besteht der glückliche Umstand, dass neben der wandfesten häufig noch mobile Ausstattung vorhanden ist, die den Bestand komplettiert und das Leben und Wirtschaften in den großen Häusern erst nachvollziehbar macht. Obwohl der Bestand auf Haus Stapel nicht vollständig überliefert ist, vermittelt die wandfeste Ausstattung (insbesondere die Tapeten der Manufaktur Joseph Dufour), die Bibliothek, die besonders reiche Sammlung von gusseisernen Öfen und der oben aufgeführten Möbel ein reiches Abbild verschiedener historischer Zustände.

 

Für die Erhaltung und Nutzung liegen insbesondere künstlerische Gründe vor, da die Ausstattungsteile überwiegend von  hervorragender künstlerischer Qualität sind und in ihrem überwiegenden Teil Zeugnis der regionalen künstlerischen Schaffenskraft der 1830er Jahre ff und der 1880er Jahre ff sind.

 

Wie Sie aus der im Ratsinformationssystem eingestellten ausführlichen Denkmalwertbegründung entnehmen können, besteht an der Erhaltung der beweglichen Möbel ein öffentliches Interesse.

 

Aus diesem Grunde liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Objekte in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck vor und ich empfehle Ihnen, dem Antrag auf Eintragung zu entsprechen, und zwar als Ergänzung der unter der lfd. Nr. 24 bereits dokumentierten Eintragung des Hauses Stapel.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die in der  Anlage 1 im Ratsinformationssystem aufgezählten beweglichen Möbel des Hauses Stapel gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck einzutragen, und zwar als Ergänzung der unter der lfd. Nr. 24 bereits dokumentierten Eintragung von Haus Stapel. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller