Betreff
Beratung über den Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. auf Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen
Vorlage
057/2011
Aktenzeichen
II 121-04
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Siehe anliegenden Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. vom 18. Januar 2011 sowie den aufgrund des Wegfalls der diesjährigen Havixbecker Kirmes abgeänderten Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. vom 12. April 2011.

 

§ 6 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) eröffnet die Möglichkeit, Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Tage werden durch Rechtsverordnung freigegeben, wobei die Zuständigkeit hierfür bei den Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden liegt.

Als Organ der Gemeinde ist für den Erlass einer solchen Rechtsverordnung der Gemeinderat zuständig.

 

Da in Havixbeck seit 2009 von dieser Regelung unverändert Gebrauch gemacht worden ist, war eine zwischenzeitliche Anpassung der am 26. Februar 2009 durch den Gemeinderat beschlossenen Rechtsverordnung nicht erforderlich.

Sie galt bisher im Einzelnen für die Sonntage der Frühlings- und Septemberfeste der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V., für den Kirmessonntag sowie für den zweiten Adventssonntag (Havixbecker Adventsmarkt).

 

Die Angaben innerhalb der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage müssen ganz konkret sein, d. h. entweder wird auf ein bestimmtes Wochenende innerhalb eines Monats verwiesen oder aber ein genaues Datum benannt.

Die zulässige Öffnungszeit darf dabei fünf Stunden nicht überschreiten.

 

Mit dem am 12. April 2011 abgeänderten Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. weicht nunmehr die bisherige Rechtsverordnung von den in 2011 gewünschten vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen ab, so dass eine Neufassung dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich wird.

 

Aufgrund des zweiten, recht aktuellen Antrages der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. sowie dem nunmehr feststehenden Ausfall der diesjährigen Havixbecker Kirmes habe ich die Beratung und Beschlussfassung der Neufassung dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung erst für die nächste Sitzungsfolge (22. Juni bis 14. Juli) vorgesehen.

 

Im gestrigen Telefonat mit der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V., Frau Ursula Terschluse, wurde allerdings deutlich, dass die Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. für den am 2. Oktober 2011 gewünschten, verkaufsoffenen Sonntag eine größere Veranstaltung beabsichtigt zu planen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedarf (Rücksprachen und Vertragsabsprachen mit potentiellen Veranstaltungsteilnehmern pp.).

 

Um der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. die begehrten, verkaufsoffenen Sonntage zu ermöglichen und um Planungssicherheit für die beabsichtigte Veranstaltung am 2. Oktober 2011 zu verschaffen, erscheint mir die Beratung und Beschlussfassung der Neufassung dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung in der ursprünglich vorgesehenen Sitzungsfolge nicht mehr angebracht, so dass ich diese Vorlage in Absprache mit dem Vorsitzenden des Wirtschafts-förderungsausschusses noch in die aktuelle Sitzungsfolge des Haupt- und Finanzausschusses und des Gemeinderates mit aufgenommen habe.

 

Der beiliegende Text für die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Havixbeck über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass berücksichtigt die aktuellen Daten für das Jahr 2011.

Voraussichtlich wird für das kommende Jahr eine rückwärtige Anpassung dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.

 

Ich empfehle daher die Beschlussfassung.

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung entsprechend dem Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. vier verkaufsoffene Sonntage zuzulassen. Er beschließt die der Verwaltungsvorlage Nr. 057/2011 im Entwurf beiliegende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Gebiet der Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

keine