Betreff
Antrag auf Änderung der Planungen zur Umsetzung der Friedhofsflächennutzungen auf den Grabinseln 2 und 3
Vorlage
VO/120/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag vom 10.09.2018

 

Die Gestaltung des Geländes der Friedhofserweiterung im Bereich des Wohngebietes Habichtsbach erfolgte im Jahr 2008 auf der Grundlage der Planungen des Landschaftsarchitekten Schwarte aus Greven. Nach intensiven politischen Beratungen wurde die Schaffung von 5 sog. Ruheinseln (RI) vorgesehen und durch den Rat  wurde das Plankonzept beschlossen. Die Aufteilung der einzelnen RI erfolgte zur Schaffung von Erdgräbern, wobei die einzelnen Inseln mit einer Rahmenbepflanzung zur Umgebung abgeschirmt werden sollen. Zwischen den einzelnen RI ist die Schaffung von Flächen für Baumbestattungen vorgesehen. Das planerische Konzept und die Beschreibung der Ruheinseln, der Flächen für die Baumbestattungen und die Rahmenbepflanzung kann dem anliegenden Übersichtsplan entnommen werden.

 

Die Flächen für die RI 4 und 5 sind inzwischen planerisch in Wohnbaufläche umgewidmet worden; die Ruheinsel 1 ist voll erschlossen worden, d.h. die Wege sind angelegt und die Bepflanzung auf der Insel sowie die Randbepflanzung sind erstellt worden.

 

Zur Schaffung der Bestattungsmöglichkeiten auf den RI 1 – 3 wurde das gesamte Gelände drainiert und mit hochwertigem Boden aufgefüllt. Aus diesem Grunde sind die RI 1 – 3 auch ausschließlich für Erdbeisetzungen vorgesehen, dies zuletzt auch deshalb, weil auf den älteren Friedhofsteilen ausreichend Flächen für Urnenbeisetzungen zur Verfügung stehen, die sich nicht für Erdbeisetzungen eignen.

 

Der im Antrag formulierte Wunsch nach der Schaffung von Möglichkeiten für Baumbestattungen ist durchaus nachvollziehbar. Aus diesem Grunde ist auch im vergangen Jahr in der Nähe der Friedhofskapelle durch Ratsbeschluss eine Fläche entsprechend gewidmet worden. Auch bei der Planung der RI wurde schon diese Bestattungsform mitgedacht und entsprechende Fläche wurden ausgewiesen (im anl Plan mit 4 gekennzeichnet). Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, diese Flächen zwischen den RI 1 und 2 bereits jetzt für Baumbestattungen anzulegen (Bodenverbesserung und Anpflanzung von Bäumen). Wenn die Bäume in einigen Jahren gut verwurzelt sind, können dort auch Urnenbestattungen vorgenommen werden. Die Kosten für diese Maßnahme müssten seitens der Verwaltung ermittelt und entsprechend im Haushaltsplan 2019 veranschlagt werden.

 

Von einer grundsätzlichen Umwandlung der RI 2 und 3 im Sinne des Antrages muss jedoch abgeraten werden, da ansonsten die aufwendige Erschließung dieser Fläche ins Leere liefe. Auch bei einer zunehmenden Zahl von Urnenbestattungen wird auch weiterhin Bedarf für Erdbeisetzungen bestehen. Insofern kann die Auffassung des Antragstellers, dass für Bestattungszwecke die Flächen nicht mehr gebraucht werden, nicht geteilt werden.

 

Die Grundstücke im Baugebiet Habichtsbach, die an die RI 2 und 3 angrenzen, sind fast vollständig bebaut. Insofern kann zur Verbesserung der Einbindung der Friedhofsflächen in die umgebende Bebauung überprüft werden, ob die Schaffung der planerisch vorgesehenen Randbepflanzung der Böschungsbereiche zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen sollte. Die Pflege der zukünftigen RI 2 und 3 erfolgt zurzeit durch eine einmal jährlich Mahd und insofern sehr extensiv. Wenn die Böschungen mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden, ist zumindest eine optische Abgrenzung zu den Gärten der Nachbarn möglich. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass neben dem Herstellungsaufwand auch Kosten für den dann laufenden  Pflegeaufwand zu berücksichtigen sind.

 

Sollte der politische Wunsch bestehen, im Vorgriff auf die zukünftige Nutzung der RI 2 und 3 schon jetzt die Randbepflanzung herzustellen, müssten die entstehenden Kosten entsprechend ermittelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die zwischen den Ruheinseln 1 und 2 für Baumbestattungen vorgesehene Fläche im Jahr 2019 herstellen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Haushaltsplanberatungen 2019 eine entsprechende Kostenschätzung vorzulegen.

Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob zur Arrondierung und zur besseren Abgrenzung der zur Zeit noch nicht für Bestattungszwecke genutzten Ruheinseln 2 und 3 zur angrenzenden Wohnbebauung zeitnah die im Konzept vorgesehene Rahmenpflanzung erfolgen soll, sollen ebenfalls zur nächsten Sitzungsfolge die entstehenden Kosten durch die Verwaltung ermittelt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die entstehenden Kosten für Herstellung und Unterhaltung der Flächen für Baumbestattungen und die Randbepflanzung sind ggfls. durch die Verwaltung zu ermitteln.

 

 

 

Klaus Gromöller