Betreff
Festlegung der Prioritäten für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz
Vorlage
VO/114/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 07.12.2017 folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste zum Förderprogramm Gute Schule 2020 zunächst nur für das Jahr 2018 umzusetzen, wobei die Freigabe der EDV-Ausstattung der Schulen erfolgen soll, nachdem das Medien-Konzept vom Gemeinderat beschlossen worden ist. Ergänzend kommt hinzu, dass die Einrichtungsgegenstände für 2019 für die AFG in 2018 veranschlagt werden sollen. Die Mittel für die Sanierung der Toilettenanlagen sollen komplett für 2018 veranschlagt werden.

 

Im Vorfeld ist die Thematik in verschiedenen Ausschusssitzungen beraten worden. Daher wird auf die Inhalte der Verwaltungsvorlagen 13/2017, 47/2017 und 103/2017 besonders hingewiesen und Bezug genommen.

 

Die mit der Verwaltungsvorlage 103/2017 vorgelegte Prioritätenliste wurde nun auf der Grundlage der weiteren Planungen und Kenntnisstände erneut wie folgt modifiziert:

 

  1. Aktualisierung der Zahlen für Maßnahmen des Jahres 2018 auf den tatsächlichen Kostenstand
  2. Ergänzung der energetischen Maßnahmen, die aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz rückwirkend bis Mitte 2015 förderfähig sind.
  3. Anpassung der Kostenansätze für die Toilettensanierung in der Grundschule
  4. Einfügen des Förderprogrammes nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, hier Kapitel 2
  5. Einfügen der Maßnahme: Sanierung Fenster Alte Schule Hohenholte
  6. Einfügen der Maßnahme: Sanierung der Heizung Bahnhofsgebäude
  7. Einfügen der Maßnahme: Sanierung der Heizung Feuerwehrgerätehaus Hohenholte
  8. Einfügen der Maßnahme: Sanierung der Regelungstechnik im Nahwärmezentrum
  9. Einfügen der Maßnahme: Sanierung der Heizungsanlage im Nahwärmezentrum
  10. Zusammenfassung der Kosten für Einrichtungen in der Gesamtschule

 

Zu 1 – Aktualisierung der Zahlen

Die Kosten der ausgeführten Maßnahmen sind auf die tatsächlich angefallenen Summen korrigiert

 

Zu 2 – Ergänzung energetischer Maßnahmen

Nach intensiver Beratung mit der Bezirksregierung wurde verwaltungsseitig beschlossen, dem Rat der Gemeinde Havixbeck vorzuschlagen, Maßnahmen aus den Jahren 2015 bis
2018 rückwirkend aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fördern zu lassen. Hierfür bedarf es jedoch eines Ratsbeschlusses.

 

Es sind folgende Maßnahmen im Einzelnen:

 

Feuerwehrgerätehaus Havixbeck           Erneuerung der Heizungsanlage                             28.206,60 €

 

Altenberger Straße 40                  Erneuerung der Fenster                                             31.776,77 €

 

Nahwärmezentrum                                      Austausch Heizungspumpen gegen

                                                                              energiesparende, elektr. gesteuerte P.               18.641,82 €

 

Gesamtschule                                                 Fenstererneuerung Altbau UG, Südseite            28.915,22 €

 

Grundschule                                                    Sanierung Leuchten, Sanierung Dächer,

                                                                              Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln                     54.303,45 €

 

 

 

Zu 3 – Anpassung Kostenansätze

Die Kosten für die Sanierung der Toilettenanlagen in der Grundschule sind nach oben korrigiert eingetragen

 

 

 

Zu 4 – Einfügen Förderprogramm

Es ist ein weiteres Förderprogramm aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz eingefügt worden. Die Mittel in Höhe von 540.585,00 € sollen in die Erweiterung der Gesamtschule fließen.

 

Zu 5 – Maßnahme Fenster Schule Hohenholte

Die ehemalige Schule Hohenholte wird zum Großteil zu Wohnzwecken genutzt. Zur Verbesserung der energetischen Situation sollen die Fenster saniert werden.

 

Zu 6 – Maßnahme Heizung Bahnhof

Die Heizungsanlage im Bahnhof muss ausgetauscht werden. Da es sich hierbei ebenfalls um eine Verbesserung der energetischen Situation handelt, ist diese Maßnahme förderfähig.

 

Zu 7 – Maßnahme Heizung Feuerwehrgerätehaus Hohenholte

Die Gastherme im Feuerwehrgerätehaus Hohenholte musste dringend getauscht werden. Diese Maßnahme ist ebenfalls förderfähig.

 

Zu 8 – Maßnahme Regelungstechnik

Die Regelungstechnik und die Anbindung an die Gebäudeleittechnik ist überaltert.

Derzeit läuft ein Planungsprozess für eine Erneuerung und Optimierung. Da bereits kurzfristig (siehe nächster Punkt) eine Sanierung der Kessel in der Zentrale erfolgt, ist eine Anpassung der Regelung dringend geboten.

 

Zu 9 – Maßnahme Nahwärmezentrum

Seit Anfang Oktober 2018 ist Bekannt, dass ein Kessel des Nahwärmezentrums (720 kW) irreparabel defekt ist. Dieser muss noch in der Heizperiode erneuert werden. Derzeit werden die Planungsleistungen für die Ausschreibung vorbereitet. Neben der reinen Kesselsanierung werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Situation vorgenommen werden. Eine endgültige Kostenschätzung für den gesamten Maßnahmenkatalog liegt noch nicht vor. Hier wurde zunächst eine Restsumme aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 1, eingetragen.

 

Zu 10 – Maßnahme Einrichtung Gesamtschule 

Die Kosten der Maßnahmen für Einrichtungen in der Gesamtschule sind zusammengefasst in das Jahr 2019 gelegt.

 

Spätestens mit dem Nachweis der Ausgaben zu den Förderprogrammen muss ein positiver Ratsbeschluss zur Realisierung vorliegen.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, die Umsetzung der Maßnahmen gemäß anliegender Prioritätenliste zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste vom 18.10.2018 zum Förderprogramm Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz umzusetzen.

b)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben der verschiedenen Baumaßnahmen, die aus diesen Förderkulissen finanziert werden, unter der Berücksichtigung der Vergabekriterien des Fördergebers durchzuführen. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 und teilweise aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden Maßnahmen aus den Masterplänen der Schulen vorgezogen finanziert. Diese ermöglichen in Zukunft eine Reduzierung der Haushaltsansätze für die Masterpläne. 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller