Betreff
Beratung über das Konzept zur Weiterentwicklung des Standortes Stift Tilbeck
Vorlage
051/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Das Stift Tilbeck ist im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als Standort für ein Sonderkrankenhaus ausgewiesen. Da das Stift Tilbeck in den vergangenen Jahren vor dem Hintergrund massiver Veränderungen in der sozialpolitischen Bewertung der Behindertenarbeit eine deutliche Weiterentwicklung erfahren hat, bedarf es einer Anpassung der gemeindlichen Bauleitplanung. Dies ist auch deshalb erforderlich, um die bereits eingeleiteten Veränderungen in der Nutzung (z.B. Einrichtung der Montessori-Schule) planerisch abzusichern und die vom Stift Tilbeck gewünschten Entwicklungsoptionen zu ermöglichen.

 

Die Geschäftsführung des Stiftes Tilbeck hat mit Schreiben vom 18.04.2011 detailliert die zukünftigen Entwicklungsansätze des Stiftes Tilbeck beschrieben und darüber hinaus durch das Büro Wolters Partner eine planungsrechtliche Entwicklungskonzeption darstellen lassen.

 

Für die Fraktionen sind die Unterlagen in Papierform jeweils einfach dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Der Textteil wird über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt (eine Vervielfältigung der Pläne ist leider nicht möglich).

 

Herr Jacobs vom Stift Tilbeck und Herr Lang vom Büro Wolters Partner stehen in den Ausschusssitzungen den Ausschussmitgliedern für Fragen und ergänzende Informationen zur Verfügung.

 

Nach § 34 Landesplanungsgesetz hat eine Gemeinde zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bei Beginn ihrer Arbeiten zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter Vorlage der erforderlichen Planunterlagen bei der Regionalplanungsbehörde anzufragen, welche Ziele für den Planungsbereich bestehen. Zur Vorbereitung der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung sollte daher auf der Grundlage der vom Stift Tilbeck dargestellten planerischen Konzeption (Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck) die Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde durchgeführt werden.

 

Wenn dieser Abstimmungsvorgang durchgeführt ist, wird die Angelegenheit erneut vorgelegt, damit der Aufstellungsbeschluss für die förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck bei zeitgleicher Durchführung der Änderung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren gefasst werden kann.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf der Grundlage der planungsrechtlichen Entwicklungskonzeption des Stiftes Tilbeck und dem in diesem Zusammenhang erarbeiteten Entwurf für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung anzufragen, welche Ziele der Raumordnung für den Planbereich bestehen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Keine.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller