Betreff
Anträge des Arbeitskreises "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
Vorlage
VO/098/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

In der Ratssitzung vom 15.02.2018 unter TOP 4.6 –öffentlich-, stellte der AK den Stand seiner Arbeitsergebnisse vor und stellte folgende Anträge:

 

1. Die OGS-Kriterien gemäß Vorschlag des Arbeitskreises in Abstimmung mit der Caritas zu überarbeiten und ab dem Schuljahr 2019/2020 zur Anwendung zu bringen.

 

2. In einer der nächsten Sitzungsfolgen 2018 Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge samt Darlegung der Kosten dem Rat aufzubereiten, die zu einer maßgeblichen Reduzierung der Überbelegungen in den Kindertagesstätten ab dem KiTa-Jahr 2019/2020 führen.

 

3. In einer der nächsten Sitzungsfolgen 2018 Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge samt Darlegung der Kosten dem Rat aufzubereiten, die zu einem verlässlichen Angebot einer Spontan- und Randzeitenbetreuung im Bereich der Kindertagesstätten möglichst ab dem KiTa-Jahr 2019/2020 führen.

 

4. Nach Besetzung der Konrektorenstelle an der Grundschule gemeinsam mit der Grundschulleitung und der Schulpflegschaft Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge samt Darlegung der Kosten dem Rat aufzubereiten, die zu einer teilgebundenen Ganztages-Grundschule führen. Die Aufbereitung soll zeitlich so erfolgen, dass es zu einer Beschlussfassung innerhalb dieser Legislaturperiode kommen kann.

 

 

Folgende Ergebnisse hat die Verwaltung zu den Anträgen erarbeitet:

 

 

Zu 1.

 

Derzeit und für das nächste Jahr sind keine Überhänge in der OGS zu erwarten. Die Betreiberin der OGS „Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V“ hat grundsätzlich die Bereitschaft zur Erörterung des Aufnahme-Kriterienkataloges erklärt, wenn die Erforderlichkeit des Einsatzes dieses Kataloges erkennbar wird.

 

 

Zu 2.

 

Für jedes Kind erhält der Kita-Träger eine Kostenpauschale mit der auch der Einsatz des Personals gesteuert wird. Für jedes Kind mehr in der Kita erhält der Träger eine entsprechende Pauschale, mit welcher der erhöhte Personaleinsatz finanziert werden kann, so dass der Betreuungsschlüssel der Kinderzahl angepasst werden kann. Grundlage für die Personalausstattung ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz). Überwacht wird der Personaleinsatz durch das Landesjugendamt.

 

Bezüglich des Raumeinsatzes entscheidet stets der jeweilige Träger die Anpassung an die Kinderzahl. Erst ab einer Überbelegung von über zwei Kindern je Gruppe wird die Erforderlichkeit einer Raumanpassung durch das Landesjugendamt geprüft. Diese Situation liegt derzeit bei den Kitas in Havixbeck nicht vor, weil keine Gruppe mit mehr als zwei Kindern überbelegt ist.

 

Insgesamt gibt es im sogenannten Typ 1 (Alter 2-6) 4 Überbelegungen. Bei Typ 2 (Alter 0-3) sind es 12. Bei 409 Kindern in allen Kitas bestehen 16 Überbelegungen, was 4% der Kinder ausmacht.

 

Die Bedarfsplanung und die Verantwortung für die Belegung der Plätze an den Kitas liegen in der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes und entziehen sich damit den konkreten Umsetzungsmöglichkeiten bei der Gemeinde Havixbeck. In den regelmäßig stattfindenden Planungsgesprächen mit dem Kreisjugendamt weist die Gemeinde Havixbeck stets darauf hin, dass Überbelegungen vermieden werden sollen.

 

 

Zu 3.

 

Sollten die durch den Kreis Coesfeld ermittelten zusätzlichen Bedarfe in den Randbedarfszeiten erfüllt werden, ist der zusätzliche Personaleinsatz von 2 Betreuerinnen für insgesamt 5,5 Stunden/Tag erforderlich. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass die Betreuung in nur einer Einrichtung für alle Kinder erfolgt. Der Aufwand für den potentiellen Arbeitgeber liegt hierfür im Jahr bei ca. 33.000 €. Auch hier erfolgt der Hinweis, dass die Zuständigkeit für Angebotserweiterungen bei dem Träger der Jugendhilfe gegeben ist.

 

Die organisatorische Umsetzung dieses Angebots wurde hierbei noch nicht geprüft. Es ist wahrscheinlich, dass noch weitere Kosten hinzukommen.

 

Die Befragung der Eltern in Havixbeck durch den Kreis Coesfeld hat ergeben, dass nur

2,6 % (6) der Eltern vor Beginn der regulären Betreuungszeit eine regelmäßige Randzeitenbetreuung benötigen. 14,6 % (35) haben in diesem Fall eine „ab und zu“- Betreuung als gewünscht angegeben. Nach regulärem Ende der Betreuungszeit benötigen regelmäßig 9,9 % (22) der Eltern eine Betreuung für ihre Kinder, ab und zu wird dies von 51,6 % (130) gewünscht.

 

Der Kreis Coesfeld hat das Thema der Rand- und Spontanbetreuung zurückgestellt, bis die neue Landesregierung das überarbeitete KiBiz verabschiedet hat. Es werden Änderungen bezüglich der Flexibilität der Betreuungszeiten erwartet.

 

Ein vor einiger Zeit durchgeführtes Angebot der Stadt Coesfeld für Randzeitenbetreuung wurde nach einem Testlauf beendet, weil es nicht angenommen wurde.

 

Die derzeitigen Öffnungszeiten der Kitas in Havixbeck entnehmen Sie bitte der Anlage zu dieser Berichtsvorlage.

 

 

Zu 4.

 

Die Bezirksregierung hat mitgeteilt, dass das Land NRW keine Genehmigungen mehr für gebundene Ganztagsschulformen ausspricht. Daher wird das Bemühen um eine Veränderung der Schulform der Grundschule nicht erfolgreich sein.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Schulausschuss nimmt die von der Verwaltung erstellte Berichtsvorlage bezüglich der Anträge des Arbeitskreises (AK) „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller