Betreff
Zustimmung zur Durchführung von Maßnahmen an der Musikschule im Rahmen des Programms "Soziale Integration im Quartier"
Vorlage
VO/094/2018
Aktenzeichen
II/III
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Auf Initiative der Musikschule ist im Jahr 2016 die Förderung des raumbildenden Ausbaus des Musikschulgebäudes  durch die Gemeinde beim Land NRW im Rahmen des Programms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beantragt worden.

Da sich hinsichtlich der Raumbedarfe Änderungen ergeben haben, wurde der Antrag im Mai dieses Jahres modifiziert (vgl. hierzu auch VO 079/2018 und Protokoll des Rates vom 05.07.2018 – TOP 16).

 

Nunmehr hat sich durch die Auflage des Förderprogrammes „Soziale Integration im Quartier“ die Möglichkeit eröffnet, weitere Maßnahmen zur Förderung anzumelden und dadurch das gesamte Gebäude bedarfsgerecht um- und auszubauen. Insofern ergibt sich über diesen Förderbaustein die sehr zu begrüßende Möglichkeit, das gesamte Gebäude zu überarbeiten und zukunftsfähig zu gestalten. Aus Gründen der Fristwahrung wurde am 30.07.2018 ein entsprechender Antrag  gestellt. Zu Ihrer gefl. Information sind der Antrag mit Begründung sowie die Pläne, aus denen die Zuordnung der Räume zu den unterschiedlichen Förderprogrammen ersichtlich sind, als Anlagen beigefügt (wegen des Datenumfanges werden sie jedoch ausschließlich im RIS eingestellt). Herr Becker wird die wesentlichen Antragsinhalte im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung kurz vorstellen und erläutern.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Musikschule, im Rahmen des Programms „Soziale Integration im Quartier“ für das Programmjahr 2018 eine Förderung  weiterer Räume im Musikschulgebäude für Begegnung und Bildung durch Umbaumaßnahmen zu schaffen und insofern die Aktivitäten im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sinnvoll zu ergänzen.

 

Im Falle einer entsprechenden Mittelbewilligung soll der notwendige Eigenanteil der Gemeinde als Antragstellerin im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 bereitgestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Im Rahmen der Förderbestimmungen hat die Gemeinde als Antragstellerin einen Anteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst zu tragen. Dies wären aktuell 34.799 €. Diese Mittel sind im Haushaltsplan der Gemeinde Havixbeck bisher nicht dargestellt und müssten im Falle einer Förderzusage veranschlagt werden und belasten dann das Ergebnis des Haushaltes entsprechend.

 

 

 

Klaus Gromöller