Begründung
Auf Initiative der Musikschule ist im Jahr 2016 die Förderung des raumbildenden Ausbaus des Musikschulgebäudes durch die Gemeinde beim Land NRW im Rahmen des Programms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beantragt worden.
Da sich hinsichtlich der Raumbedarfe Änderungen ergeben haben, wurde der Antrag im Mai dieses Jahres modifiziert (vgl. hierzu auch VO 079/2018 und Protokoll des Rates vom 05.07.2018 – TOP 16).
Nunmehr hat sich durch die Auflage des Förderprogrammes „Soziale Integration im Quartier“ die Möglichkeit eröffnet, weitere Maßnahmen zur Förderung anzumelden und dadurch das gesamte Gebäude bedarfsgerecht um- und auszubauen. Insofern ergibt sich über diesen Förderbaustein die sehr zu begrüßende Möglichkeit, das gesamte Gebäude zu überarbeiten und zukunftsfähig zu gestalten. Aus Gründen der Fristwahrung wurde am 30.07.2018 ein entsprechender Antrag gestellt. Zu Ihrer gefl. Information sind der Antrag mit Begründung sowie die Pläne, aus denen die Zuordnung der Räume zu den unterschiedlichen Förderprogrammen ersichtlich sind, als Anlagen beigefügt (wegen des Datenumfanges werden sie jedoch ausschließlich im RIS eingestellt). Herr Becker wird die wesentlichen Antragsinhalte im Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung kurz vorstellen und erläutern.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
begrüßt die Initiative der Musikschule, im Rahmen des Programms „Soziale
Integration im Quartier“ für das Programmjahr 2018 eine Förderung weiterer Räume im Musikschulgebäude für
Begegnung und Bildung durch Umbaumaßnahmen zu schaffen und insofern die
Aktivitäten im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen“ sinnvoll zu ergänzen.
Im Falle einer entsprechenden Mittelbewilligung soll der notwendige Eigenanteil der Gemeinde als Antragstellerin im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 bereitgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der Förderbestimmungen hat die Gemeinde als Antragstellerin einen Anteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst zu tragen. Dies wären aktuell 34.799 €. Diese Mittel sind im Haushaltsplan der Gemeinde Havixbeck bisher nicht dargestellt und müssten im Falle einer Förderzusage veranschlagt werden und belasten dann das Ergebnis des Haushaltes entsprechend.
Klaus Gromöller