Betreff
Antrag auf Umwandlung der Blickallee in eine Fahrradstraße
Vorlage
VO/087/2018
Aktenzeichen
II/2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Rat und der zuständige Fachausschuss der Gemeinde Havixbeck haben sich bereits mehrfach, letztmalig im Frühjahr des vergangenen Jahres, mit Möglichkeiten der Entzerrung des Fahrzeugverkehrs auf der Blickallee befasst.

Historie:

  1. Bau- und Verkehrsausschuss vom 26.01.2017, TOP 13

Gemeinderat vom 16.02.2017, TOP 12

  1. Bau- und Verkehrsausschuss vom 30.03.2017, TOP 9

Gemeinderat vom 04.05.2017, TOP 10

In der Ratssitzung vom 04.05.2017 wurde mehrheitlich der oben zitierte Beschluss gefasst. Grundlage für die Beratungen war die Verwaltungsvorlage 011/2017 sowie die Stellungnahme der Verkehrsaufsicht des Kreises Coesfeld vom 28.03.2017, welche dem Protokoll des Bau- und Verkehrsausschusses vom 30.03.2017 als Anlage 3 beigefügt war.

Nunmehr beantragt die SPD Fraktion mit Schreiben vom 01.07.2018 (s. Anlage) erneut, die Blickallee in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 05.07.2018, TOP 4.6, zur Beratung an den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.

Wegen der in gleicher Ratssitzung beschlossenen neuen Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie für den Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck erfolgt diese Beratung im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof, welcher nach

§ 6 (6) nunmehr für die

Ø  Vorberatung von Maßnahmen der Verkehrsplanung (verkehrssichernde Maßnahmen, Verkehrsberuhigung) und wesentlicher Maßnahmen der Verkehrslenkung einschl. Beratung überregionaler Nahverkehrskonzepte bzw.

§ 6 (7) nunmehr für die

Ø  Vorberatung von Verkehrsangelegenheiten hinsichtlich der Auswirkungen auf Klima und Umwelt sowie den Belangen der Verkehrssicherheit

zuständig ist.

 

Wie aus der damaligen Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes (StVA) hervorgeht, kommen nach der Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen 244 Fahrradstraßen dann in Betracht, „… wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Darüber hinaus wird in der Verwaltungsvorschrift nochmals deutlich herausgestellt, dass anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden darf (z.B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“

 

Ich kann mich wiederum nur der fachlichen Stellungnahme des StVA anschließen, dass nach derzeitigem Stand die Anordnung einer Fahrradstraße auf der Blickallee nicht in Betracht kommt und auch im Hinblick auf die gewünschte Verkehrsberuhigung wenig zielführend ist.

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage 011/2017 ausgeführt, würde eine Veränderung der Verkehrsführung auf der Blickallee immer zu einer Verdrängung bzw. Veränderung des Verkehrsflusses und der Verkehrsmengen auf dem umgebenden Straßennetz. Eine Entlastung der Blickallee würde zwangsläufig zu Mehrbelastungen an anderer Stelle führen. Um eine ausreichende Grundlage für eine politische Entscheidung im Sinne des Antragsanliegens zu erhalten, ist es m.E. zwingend notwendig, sämtliche verkehrlichen Auswirkungen der Vorschläge für das Straßennetz in Havixbeck zu betrachten.

 

Eine Auswertung der Kreispolizeibehörde Coesfeld für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2018 hat ergeben, dass keine besonderen Auffälligkeiten bei den zur Anzeige gebrachten Unfällen auf der Blickallee vorliegen.

 

Ich bleibe bei meinem Vorschlag, den Verkehrsentwicklungsplan entsprechend fortzuschreiben, weil nur so sämtliche relevanten Veränderungen ermittelt werden können und für eine Abwägung hinsichtlich der Verteilung der Verkehrsmengen und –belastungen die notwendige Datensicherheit besteht. Insofern empfehle ich Ihnen, die Umsetzung des Antrages der SPD-Fraktion weiterhin zurückzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat bleibt bei seinem Beschluss vom 04.05.2017, die Möglichkeiten zur verkehrlichen Entlastung der Blickallee im Rahmen einer noch durchzuführenden Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Havixbeck untersuchen zu lassen. Dieser Beschluss wird gefasst in der Kenntnis, dass nach der Auswertung der Kreispolizeibehörde Coesfeld z.Z. auf der Blickallee keine Unfallhäufungsstelle vorliegt.

Die Fortschreibung soll durchgeführt werden, wenn planerisch Klarheit darüber besteht, wo in Havixbeck zukünftig die Schwerpunkte der wohnbaulichen und gewerblichen Siedlungsflächenentwicklung erfolgen sollen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

entfällt zum jetzigen Zeitpunkt

 

 

 

 

Klaus Gromöller