Betreff
Beratung über die Informationen der Verwaltung zur Durchführung von Heckenpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet.
Vorlage
050/2011
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Aufgrund einer entlang des Weges zum Regenrückhaltebecken Pieperfeld durchgeführten Rückschnittmaßnahme an einer Wallhecke ist in den letzten Wochen öffentlich zum Teil kontrovers diskutiert worden, ob die Art und Weise der von der Gemeinde geübten Schnittpraxis sinnvoll und richtig ist.

 

Bei der Auswahl der zurück zu schneidenden Hecken sowie bei der Art der Schnittmaßnahmen werden die Pflegehinweise Hecken/Wallhecken/Feldgehölze der Kreisverwaltung Coesfeld – Untere Landschaftsbehörde – beachtet. Danach werden die Hecken abschnittsweise auf den Stock gesetzt, in dem sie ca. 10 – 20 cm über dem Boden geschnitten werden. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Pflanzen vieltriebig innerhalb der Krautschicht wieder austreiben. In den Heckenbereichen werden im Abstand von ca. 20 – 30 m sogenannte „Überhälter“ stehen gelassen, damit einzelne Großgehölze dem Heckenstreifen weiterhin eine Struktur verleihen und darüber hinaus diese Gehölze weiter Lebensraum für bestimmte Tierarten bieten können.

 

Das Schnittgut wird zum größten Teil abgefahren und energetisch verwendet. Ein Teil des Ast- und Strauchwerkes (Zopfholz) wird locker auf die Gehölzfläche geschichtet, um zum einen den wieder austreibenden Gehölzen Schutz zu gewähren (insbesondere dann, wenn in unmittelbarer Nähe stark besiedelte Bereiche bestehen) und um zum anderen auch durch entsprechendes Totholz Lebensräume für z. B. Insekten zu schaffen.

 

Je nach Gehölzarten erfolgt der Rückschnitt alle 9 – 11 Jahre, wobei immer nur Teilbereiche einer Hecke zurückgenommen werden, um den Eingriff in diesen Lebensraum zu mildern.

 

Das „Auf den Stock setzen“ von Hecken ist eine notwendige Pflegemaßnahme, um diesen Vegetationstyp nachhaltig in seinem Bestand zu sichern. Würde ein zeitgerechter Rückschnitt unterbleiben, entstehen Baumreihen, denen ein dichtes Unterholz fehlt und die insofern nach und nach ihren Heckencharakter verlieren.

 

Wenngleich nachvollzogen werden kann, dass unter ästhetischen Gesichtspunkten hier eine „aufgeräumtere“ Pflanzfläche gewünscht wird, ist die von vielen Anwohnern als unschön empfundene Maßnahme zum Schutz der Hecke zwingend notwendig,.

 

Die Gemeinde ist seit jeher bemüht, insbesondere in den Übergängen zwischen freier Landschaft und besiedelten Gebieten durch die Art der Rückschnittmaßnahmen einen möglichen Ausgleich zwischen ökologischen Belangen und Wünschen der Anlieger hinsichtlich einer gärtnerischen Gestaltung Rechnung zu tragen. Dies gelingt nicht immer. Gleichwohl soll im Rahmen dieser im Umweltausschuss öffentlich geführten Diskussion das Verständnis für die Wünsche beider Seiten gesteigert werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Denkmalpflege, Feuerwehr, Friedhof nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der geübten Praxis bei Heckenpflegemaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. Darüber hinaus wird begrüßt, wenn nach Rechtskraft des Haushaltes die erforderlichen Heckenpflegemaßnahmen an gemeindlichen Grundstücken zukünftig im Rahmen des kreisweiten Heckenpflegeprogramms durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Sobald der Haushalt der Gemeinde Havixbeck rechtskräftig ist, soll die Pflege von Hecken entlang gemeindlicher Grundstücks- und Wegeflächen durch das Projekt „Wallheckenprojekt Kreis Coesfeld“ erfolgen, wobei davon ausgegangen wird, dass möglichst der Holzertrag die Aufwendungen für den Rückschnitt abdecken.

 

Für den Fall, dass der Ertrag den Aufwand nicht vollständig abdeckt, ist eine entsprechende Verlustabdeckung im Produkt 1301 (Öffentliche Grün-, Wald- und Forstwirtschaft) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller