Betreff
Beratung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Tenne in einen Veranstaltungsraum für 12 Feierlichkeiten im Jahr
Vorlage
007/2010
Aktenzeichen
IV/5 Bauakte
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der Antragsteller hatte im Jahr 2003 eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld zur generellen Nutzungsänderung einer vorhandenen Tenne zu einem Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen gestellt. Diese Bauvoranfrage wurde am 04.07.2005 negativ beschieden.

 

Im Januar 2009 wurde ein Antrag auf generelle Nutzungsänderung für 15 Veranstaltungen im Jahr gestellt.  Seitens unseres Ordnungsamtes bestanden gegen die Genehmigung der gewünschten Anzahl der Veranstaltungen Bedenken, da bereits in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden der unmittelbar angrenzenden Nachbarn in Bezug auf das Lärmimmissionsschutzgesetz NRW zu verzeichnen waren.

 

Zur Frage der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hatte der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 26.02.2009 nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Tenne in einen Veranstaltungsraum für 15 Feierlichkeiten im Jahr wird zurückgestellt. Zunächst soll die entsprechende Lärmimmissionsprognose mit Berücksichtigung des An –und Abfahrtsverkehrs durchgeführt werden, damit eine Würdigung des § 35 Abs. 3 Nr. BauGB durchgeführt werden kann.“

 

Am 10.12.2009 wurde vom Antragsteller mitgeteilt, dass nunmehr eine generelle Nutzungsänderung der ehemaligen Tenne für 12 Veranstaltungen im Jahr gewünscht wird. Weiterhin wurde die schallschutztechnische Stellungnahme zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Festscheune zum Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigen Lärmimmissionen vorgelegt.

Als Ergebnis dieser Berechnungen ist festzuhalten, dass der zulässige Immissionsrichtwert unterschritten wird.

Zum Schutz der Nachbarschaft wurden in dem Gutachten folgende Maßnamen vorgeschlagen:

 

1.      das bewertete Schalldämmaß R’w des Scheunentores sowie der Schallschleuse (vorderer Zugang) hat > 20 dB zu betragen.

2.      Als Zu- und Abfahrt zu den Parkflächen sollte die Haupthofeinfahrt und nicht die Zufahrt gegenüber dem Wohnhaus Poppenbeck 4 genutzt werden. Diese Zufahrt wäre für Veranstaltungen zu sperren.

3.      Bei Musikdarbietungen sind die Fenster, Türen und Tore geschlossen zu halten.

4.      Der Innenpegel ist ggf. mittels verblompbaren Limiter auf 100 dB (A) zu begrenzen, die Schallabstrahlung der Boxen erfolgt in Gegenrichtung zum Scheunentor und Fenstern.

5.      Die Dachluken der Festscheune sind geschlossen zu halten.

6.      Es sind 25 Stellplätze im Hofbereich vorhanden, es wird von einem vollständigen Wechsel zur lautesten Stunde der Nachtzeit ausgegangen.

 

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen bestehen nunmehr keine Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen zu einer generellen Nutzungsänderung der ehemaligen Tenne zum Betrieb einer privaten Festscheune für 12 Veranstaltungen im Jahr zu erteilen.

Das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld wird gebeten, die vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen in die Baugenehmigung aufzunehmen.

 

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1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Tenne in einen Veranstaltungsraum für 12 Feierlichkeiten im Jahr zu erteilen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein            Verwaltungs-         Vermögens-

                                                                                                         haushalt                    haushalt

     

3. Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller