Begründung
Die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ ist inzwischen rechtsverbindlich. Die Erschließungsarbeiten werden in Kürze durchgeführt und auch mit der Vermarktung ist schon begonnen worden.
Im Bebauungsplangebiet „Wohnpark Habichtsbach“ sind bislang alle Straßen mit der Bezeichnung „Am Habichtsbach“ benannt worden. Eine sinnvolle und logische Nummerierung der Hausnummern mit der Straßenbezeichnung „Am Habichtsbach“ ist für die neue Erschließungsstraße nicht möglich.
Der nunmehr zur Wohnbebauung anstehende Bereich trägt laut Urkataster die Bezeichnung „Schaalwiese“ so dass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, in Anlehnung an das Urkataster die Erschließungsstraße mit „Schaalwiese“ zu bezeichnen.
Der Leiter des Kompetenzzentrums für Naturstein und Baukultur Herr Dr. Eichler recherchiert zurzeit die Bedeutung der Bezeichnung „Schaalwiese“. In der kommenden Sitzung des Gemeinderates wird über das Ergebnis entsprechend berichtet.
Eine Ablichtung des vorgesehenen Straßen- und Hausnummernplanes für den Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ habe ich dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die Erschließungsstraße für den Bereich der 10.
Änderung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ (ehemaliges
Friedhofserweiterungsgelände) mit „ Schaalwiese“ zu bezeichnen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller