Betreff
Beratung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der Beteiligung der Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hohenholter Straße III" mit Begründung und Umweltbericht und Beschlussüber die Auslegung.
Vorlage
006/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht, welcher die Erschließung des Gewerbegebietes über das Flurstück 1104 der Flur 24 vorsah, wurde in der Zeit vom 12.01.2009 bis 12.02.2009 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht. In diesem Zeitraum hatten die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen zum Planentwurf in dieser Zeit zu äußern.

Den Nachbargemeinden wurde ebenfalls Gelegenheit gegeben, in dieser Zeit zur Planung Stellung zu nehmen.

 

Als Ergebnis dieser Verfahren ist festzustellen, dass die Nachbargemeinden der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben.

 

Nach dem v.g. Verfahren erfolgten neue Überlegungen bezüglich einer anderen möglichst kostengünstigeren Erschließungsmöglichkeit für das Bebauungsplangebiet.

 

Dem Ratsbeschluss vom 10.12.2009 entsprechend wurde eine andere kostengünstigere Erschließungsmöglichkeit für das Gewerbegebiet im Bebauungsplanentwurf vorgesehen. Die Erschließung soll nunmehr über die vorhandene Erschließungsstraße „Hohenholter Straße“ und im weiteren Verlauf über das Flurstück 1075 tlw. der Flur 24 erfolgen. Dadurch wurde auch eine neue Darstellung der Trassenführung im Plangebiet erforderlich.

 

Im Rahmen der Überlegungen bezüglich der neuen Erschließungsmöglichkeit wurden die betroffenen Anlieger und Träger öffentlicher Belange beteiligt, so dass eine erneute Beteiligung dieser nicht erforderlich ist.

 

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die in dem Auslegungszeitraum vom 12.01.2009 bis 12.02.2009 eingegangen sind und Anregungen zum Planentwurf oder seiner Begründung enthalten, werden nachfolgend zur Beschlussfassung vorgelegt, und zwar versehen mit einer Ordnungsnummer, einer rechtlichen Bewertung und einem Beschlussvorschlag.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einzelempfehlungen den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ der Gemeinde Havixbeck mit Begründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein            Verwaltungs-         Vermögens-

                                                                                                         haushalt                    haushalt

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Zum jetzigen Zeitpunkt keine.