Betreff
Benennung eines sachkundigen Einwohners für freiwillige Ratsausschüsse
Vorlage
051/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen sind. Gegebenenfalls zu bestellende sachkundige Einwohner sowie stellvertretende sachkundige Einwohner sind namentlich vom Gemeinderat zu benennen bzw. zu wählen.

 

Der Vorsitzende der Werbegemeinschaft Havixbeck, Herr Jens Dertenkötter, hat am 09.04.2015 per E-Mail die Aufnahme von Herrn Burkhard Thoms als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur durch den Gemeinderat beantragt.

 

Weiterhin hat der Vorsitzende der Werbegemeinschaft mitgeteilt, dass Herr Thorsten Kremser gleichzeitig als Vertreter der Werbegemeinschaft aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur ausscheidet.

 

Die Bestimmungen des § 58 Abs. 4 GO NRW zur Benennung sachkundiger Einwohner sind erfüllt.

 

Bedenken gegen die vorgeschlagene Benennung bestehen nicht.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Burkhard Thoms, Kiebitzheide 70, 48329 Havixbeck, als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen.

 

Gleichzeitig scheidet Herr Thorsten Kremser als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur aus.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.