Betreff
Bericht über den aktuellen Stand der Verhandlungen im Zusammenhang mit der Reitroute des Kreises Coesfeld.
Vorlage
032/2011
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im Rahmen eines EU-Ziel2-Projekt  „Pferderegion Münsterland“ soll eine Reitroute durch verschiedene Kreise und dabei auch über das Gebiet der Gemeinde Havixbeck geführt werden.

 

Der Kreis übernimmt dabei die erstmalige Einrichtung der Münsterland Reitroute, wobei die jeweiligen Gemeinden sich zur dauerhaften Unterhaltung verpflichtet haben. Darüber hinaus soll die Route mittels Gestattungsvereinbarung gesichert werden in den Bereichen, wo öffentliche Flächen für die Anlage nicht zur Verfügung stehen und Privatgrundstücke in Anspruch genommen werden müssen.

 

Für den Bereich der Gemeinde Havixbeck ist eine Routenführung von Osten durch den Brock in Richtung Baumberge vorgesehen, wobei die Strecke zur Steigerung ihrer Attraktivität über Privatgelände geführt werden soll; z.B. entlang von Feldrainen.

 

Seitens der Verwaltung haben verschiedene Gespräche mit betroffenen Grundstückseigentümern stattgefunden. Eine Bereitschaft, Flächen für Reitroutenzwecke zur Verfügung zu stellen, besteht in der Regel nicht. Dies hat u.a. den Grund darin, dass Entschädigungszahlungen für die Überlassung der Flächen seitens der Gemeinde Havixbeck bisher nicht angeboten werden konnten.

 

Der Kreis Coesfeld hat mir auf Anfrage mit Schreiben vom 21.12.2010 mitgeteilt, dass Entschädigungszahlungen an Grundstückseigentümer als Kompensation für die Nutzung eines Weges als Reitroute im Kreis Coesfeld bislang nicht gezahlt wurden. Da auch künftig eine kreisweite Gleichbehandlung betroffener Grundstückseigentümer anzustreben ist, sind Forderungen nach Entschädigungszahlungen nicht zu akzeptieren.

 

Sofern also den Grundstückseigentümern kein Angebot hinsichtlich einer Entschädigungszahlung gemacht werden kann, scheidet die Routenführung über Privatflächen aus.

 

Als Alternative besteht die Möglichkeit, die Reitroute entlang öffentlicher Verkehrsflächen bzw. an den Rand von Interessentenwegen zu verlegen. Hier ist allerdings in der Vergangenheit schon auf Nutzungskonflikte zwischen Reitsportlern und Landwirtschaft hingewiesen worden.

 

Die Umsetzbarkeit einer lückenlos vorhandenen Reitroute durch den Kreis Coesfeld setzt voraus, dass auch eine lückenlose Anbindung über das Gebiet der Gemeinde Havixbeck erfolgen kann. Insofern ist m.E. hinzunehmen, dass in den Bereichen, in denen öffentliche Verkehrsflächen bzw. Interessentenwege zur Verfügung stehen, die Route parallel zu diesen Strecken geführt wird.

 

In den Bereichen, in denen es keine Alternative zur Nutzung von Privatgrundstücken gibt, wird seitens der Verwaltung mit den Eigentümern weiter verhandelt, wobei eine Absichtserklärung der Gemeinde hinsichtlich einer denkbaren finanziellen Entschädigung (z.B. Erlass der Grundsteuer für die in Anspruch genommene Fläche) hilfreich wäre.

 

1.      Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur nimmt  die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller