Betreff
Ergebnis der Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gennerich II" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/069/2018
Aktenzeichen
II 622-21/35
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat gem. § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes beschlossen, die in der Zeit vom  06.11.2017 bis 06.12.2017 vorgenommen wurde.

 

Während des Auslegungszeitraumes sind seitens der betroffenen Öffentlichkeit und seitens der Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen, die im Nachfolgenden abgedruckt und mit einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen sind.

Die Originalstellungnahmen entnehmen Sie bitte der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage. Ausschuss- und Ratsmitglieder haben im nicht öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems die Möglichkeit, die Stellungnahmen der BürgerInnen nicht anonymisiert einzusehen.

 

Aufgrund der anliegenden Abwägungsergebnisse wurde der Entwurf des Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ überarbeitet.

 

Durch die Änderung der Definition des § 5 Abs. 2 BauNVO (Zulassung des „Sonstigen Wohnens“) ist der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Planentwurf  gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag  

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den geänderten Entwurf zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine. Die Planänderungskosten werden von den Antragstellern getragen.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller