Betreff
Ergebnis der Auslegung des Planentwurfes zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Flothfeld II" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/068/2018
Aktenzeichen
II 622-21/15 a
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die Aufstellung  und Auslegung eines Planes zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit dazugehörender Begründung im Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,65, um eine städtebaulich gewünschte höhere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen.

 

Der Änderungsplan einschließlich der dazugehörenden Begründung liegt seit dem 15.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 öffentlich aus.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit eingegangen. Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Planänderung nicht berührt.

 

Sollten bis zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 14.06.2018 noch Anregungen eingehen, werden diese in der Sitzung vorgetragen.

 

Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ausfertigung des Änderungsplanes beigefügt.

 

Ich empfehle Ihnen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „ Flothfeld II“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller