Betreff
Aufhebung der Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen für das Droste-Kulturzentrum auf Burg Hülshoff
Vorlage
VO/064/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Mit Bescheid vom 10.08.2017 wurde der Gemeinde Havixbeck als ausschließlich antragsberechtigte Belegenheitskommune im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ für die Maßnahme „Droste-Kulturzentrum als Zukunftsort Literatur“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 4,6 Mio. € gewährt.

 

Den Nebenbestimmungen des Bescheides ist zu entnehmen, dass Vergaberecht nach Nr. 1 NBest-Bau und Nr. 3 ANBest-Gk zu beachten ist. Hierdurch ist beispielsweise die Anwendung der VOB /VOL gewährleistet, ferner das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Da die sehr hohen Schwellenwerte des GWB jedoch in vielen Fällen unterschritten sein könnten, sind in dann die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Zuwendungsempfängers (also der Gemeinde) anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten.

 

Da die Vergabegrenzen der Havixbecker Regelung z.B. bei Bauleistungen bereits ab einem Auftragswert von 30.000 € und bei Planungsleistungen ab 15.000 € die Zuständigkeit des Gemeinderates vorsieht, sollte aus Gründen der Praktikabilität bei diesem doch sehr umfangreichen Vorhaben auf der Burg Hülshoff von der Einhaltung der kommunalen Vergabeordnung abgesehen werden. Durch die Anwendung der einschlägigen bundesrechtlichen bzw. landesrechtlichen Vorgaben wird dem Aspekt des Wettbewerbs- und Vergaberechtes m. E. in ausreichendem Maß Rechnung getragen.

 

Durch diese Regelung kann erreicht werden, dass die Droste-Stiftung, die für die Durchführung der Maßnahme verantwortlich ist, die Aufträge mit dem zuvor geschilderten Vorlauf selbst auslösen kann. Fachlich begleitet wird die Stiftung durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des LWL.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass für alle vergaberelevanten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme „Droste-Kulturzentrum als Zukunftsort Literatur“ ausschließlich die im Zuwendungsbescheid vom 10.08.2017 genannten Vergabegrundsätze angewendet werden sollen und verzichtet insofern auf die Einhaltung der Vergabeordnung für die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen und sonstige Leistungen durch die Gemeinde Havixbeck vom 14.09.2006.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller