Betreff
Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Radwegebau des Kreises Coesfeld entlang der K50 zwischen der L843 und der L581
Vorlage
004/2018
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Bereits in der Verwaltungsvorlage 080/2013 wurde die Priorisierung der Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet von Havixbeck beschlossen.

Hierbei sind die Radwege entlang der K50 mit der Priorität 1 und 2 beschlossen worden.

 

Nachdem im Jahr 2017 der 2.Abschnitt an der K50 zwischen der L581 und der K1 fertiggestellt wurde, plant der Kreis Coesfeld Ende 2018 die Straßenbauarbeiten der K50 1. Abschnitt zwischen L843 und L581 zu erneuern. Gleichzeitig soll ein Radweg auf der westlichen Fahrbahnseite angelegt werden.

Die Umsetzung ist für die Gemeinde Havixbeck von großem Interesse.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 320.000 € für den Radwegeausbau entlang der K50 zwischen der L843 und der L581 für die Jahre 2018, 2019 und 2020/2021 bereitzustellen und dem Kreis Coesfeld die verbindliche Zusage zur Kostenübernahme zu geben.

 

2018                        10.000 €

2019                      250.000 €

2020/2021             60.000 €

Gesamt               320.000 €

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Kommunen müssen diese einen Eigenanteil für den Bau eines Radweges auf ihrem Gemeindegebiet selbst tragen.

Der Zuschuss an den Kreis Coesfeld für den Radweg entlang der K50 zwischen der L843 und L581 beläuft sich auf insgesamt 320.000 €. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2018 unter dem Produkt1201 STR-030 (Verkehrsflächen und –anlagen) bereits eingestellt.