Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 beschlossen, die Baugrenzen auf dem ehemaligen Spielplatzgrundstück aufgrund der vorhandenen Versorgungs- und Kanalleitungen nochmals zu verschieben.
Weiterhin hat der Gemeinderat die damit verbundene erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Änderungsplanes gem. § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Da durch die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Auslegungszeit auf 14 Tage verkürzt werden.
Die erneute Auslegung des Planes zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ hat in der Zeit vom 06.11.2017 bis 20.11.2017 stattgefunden.
Während des Auslegungszeitraumes sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht worden.
Ich empfehle Ihnen daher, den Plan zur 10. Änderung des
Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit Begründung als Satzung zu
beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den Plan zur 10. Änderung des Bebauungsplanes
„Stapeler/Altenberger Straße“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt