Betreff
Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2018
Vorlage
119/2017
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Sachverhalt und Stellungnahme

Das Gebiet der Gemeinde Havixbeck liegt im Einzugsgebiet von vier Wasser- und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden), und zwar sind dies

- der Unterhaltungsverband IV Havixbeck-Roxel,

- der Wasser- und Bodenverband Münsterische Aa-Oberlauf,

- der Wasser- und Bodenverband Obere Stever,

- der Wasser- und Bodenverband Steinfurter Aa.

 

Jährlich wiederkehrend setzen diese vier Unterhaltungsverbände ihre Verbandslasten jeweils in Form einer nach Hektar bemessenen Umlage gegenüber den flächenmäßig betroffenen Kommunen fest.

Gemäß den Bestimmungen des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) können die Aufwendungen der Gemeinde für die Unterhaltung von fließenden Gewässern zweiter Ordnung oder sonstigen fließenden Gewässern als Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes NRW auf die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt (seitliches Einzugsgebiet), umgelegt werden.

 

In Havixbeck erfolgt dies in der Form, dass die Verbandslasten auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung per Abgabenbescheid als Wasserverbandsgebühren (ab 2018 als Gewässerunterhaltungsgebühren) auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der betroffenen Flächen umgelegt werden. Aufgrund erheblicher Änderungen des Landeswassergesetzes ist eine Neufassung der bisherigen „Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände“ in Form der neuen „Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW“ erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2018“.

 

Die neue Verfahrensweise führt in 2018 bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

 

Unterhaltungsverband          Veranlagung je Ar

IV Havixbeck-Roxel           1,6362 €   (2017: keine)

Münsterische Aa-Oberlauf   2,4436 €   (2017: keine)

Obere Stever                    3,9694 €   (2017: keine)

Steinfurter Aa                   3,3581 €   (2017: keine)

 

Die neue Verfahrensweise führt in 2018 bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

 

Unterhaltungsverband          Veranlagung je Ar

IV Havixbeck-Roxel           0,0174 €   (2017: 0,0874 €)

Münsterische Aa-Oberlauf   0,0133 €   (2017: 0,0896 €)

Obere Stever                    0,0177 €   (2017: 0,1074 €)

Steinfurter Aa                   0,0078 €   (2017: 0,0342 €)

 

Die Vorgehensweise für das Veranlagungsjahr 2018 wird nach meiner Auffassung den neuen Anforderungen des LWG weitgehend gerecht; ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand wird vermieden. Näheres zu den rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte den Anlagen.

 

Die zu beschließende Neufassung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2018“ vom 08.11.2017 die als Anlage 2 beifügte Satzung.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat den auf die bebauten Ortslagen entfallenen Anteil der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Jahr 2018 in Höhe von voraussichtlich 29.444,02 € zu Lasten der Betriebskostenabrechnung der Abwasserbeseitigung im Jahr 2018 abzuwickeln.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Durch die Verteilung der Unterhaltungskosten der Wasser- und Bodenverbände zu 90 % auf die versiegelten Flächen und zu 10 % auf die unversiegelten Flächen werden die bebauten Ortslagen stärker belastet und der Außenbereich entlastet.

Für ein Wohngrundstück mit einer versiegelten Fläche von 200 qm und einer unversiegelten Fläche von 300 qm beträgt die Gewässerunterhaltungsgebühr im Ortsteil Havixbeck 3,32 €/Jahr.

Für eine landwirtschaftliche Hofstelle mit einer versiegelten Fläche von 3.000 qm und einer unversiegelten Fläche von 30 ha beträgt die Gewässerunterhaltungsgebühr im Verbandsgebiet Havixbeck-Roxel 101,29 €/Jahr (2017: 264,82 €).