Betreff
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung und Bildung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck, Änderung der Zügigkeit der Anne-Frank-Gesamtschule
Vorlage
110/2017
Aktenzeichen
II 231-01
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Mit Datum vom 06.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Verwaltung beauftragt, einen „anlassbezogenen Schulentwicklungsplan“ zu erstellen, mit dem Ziel, die Anne-Frank-Gesamtschule im Bereich der Sekundarstufe I auf mindestens sechs Züge zu erweitern, wobei ein zunächst zweizügiger Teilstandort in Billerbeck zu bilden ist. Ebenso wurde die Verwaltung aufgefordert, ein externes Beraterbüro für die Planungen hinzuzuziehen.

 

Gemäß § 80 des SchulG/NRW sind Schulen und deren Standorte unter Berücksichtigung des Angebotes der betroffenen Umlandgemeinden zu planen. Die Beteiligung der Umland-schulträgerinnen ist erfolgt.

 

Die bisher durchgeführten und die zu erwartenden Prozessschritte im Hinblick auf den Teilstandort werden mit dem folgenden zeitlichen Ablauf dargestellt:

 

 

 

-           06.07.2017

            Ratsbeschluss zur Erstellung eines „anlassbezogenen Schulentwicklungsplans“ mit           dem Ziel der Errichtung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in

            Billerbeck.

 

-           19.09.2017

            Vorgezogene Sitzung des Schulausschuss zur Information des Schulausschusses

            über den Sachstand zur aktuellen Schulentwicklung mit der Verwaltungsvorlage    080/2017 zur Sitzung am 19.09.2017. Gemeinsame Erörterung der weiteren Schritte für den Teilstandort in Billerbeck.

 

-           21.09.2017

            Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen zum Teilstandort in Billerbeck.

            Unterrichtung der BürgermeisterInnen der Umlandkommunen über die Absicht der          Errichtung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in

            Billerbeck.

 

-           17.10.2017

            Sondersitzung des Schulausschusses zur Beratung der Verwaltungsvorlage           096/2017 mit dem Zweck der Kenntnisnahme des ersten Entwurfs zur

            anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung und Empfehlung des Beschlusses zur           Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 80 SchulG. Frühzeitige Beteiligung der Umlandkommunen vor Ratsbeschluss am 09.11.2017.

 

-           09.11.2017

            Sondersitzung des Gemeinderats. Kenntnisnahme der

            anlassbezogenen Schulentwicklungsplan und Beschluss der Beteiligung der

            Nachbarkommunen. Ab hier Beginn des formellen Beteiligungsverfahrens bei

            Unterrichtung der Umlandkommunen hierüber mit der Bitte um Stellungnahme bis          zum 17.11.2017.

 

-           21.11.2017

            Sitzung des Schulausschusses mit dem Ziel der Beratung der durch die

            Umlandkommunen eingegangen Stellungnahmen bezüglich des Entwurfs der

            „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ und Beratung weiterer

            Beschlussempfehlungen an den Rat für die Sitzung am 07.12.2017 (diese VV         110/2017).

 

-           07.12.2017

            Sitzung des Gemeinderates.

            Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Umlandkommunen zu           dem Entwurf des anlassbezogenen Schulentwicklungsplans.

            Beschluss des anlassbezogenen Schulentwicklungsplans zum Zweck der Errichtung          eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck.

            Beschluss zur Errichtung eines Teilstandortes der Havixbecker

            Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck.

            Beschluss der Rechtsform zur Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck.

            Beauftragung an die Verwaltung, die verbindliche Rechtsvereinbarung mit der Stadt

            Billerbeck zum Zweck der Zusammenarbeit zu erstellen.

 

 

Die Bewertungsvorschläge zu den Stellungnahmen der SchulträgerInnen sind als Anlage 3 dieser Beschlussvorlage beigefügt (s. 1.3 des Beschlussvorschlages mit den Hinweisen). Die Zusammenfassung ergibt bisher folgende Ergebnisse:

 

·         Gemeinde Senden                                                     keine Bedenken

·         Stadt Dülmen                                                             keine Bedenken

·         Stadt Coesfeld                                                keine Bedenken

 

Der Teilstandort der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule wird in den Gebäuden der noch bestehenden Gemeinschaftsschule in Billerbeck eingerichtet, welche zukünftig auslaufend gestellt werden soll.

 

Es besteht ausreichend Raum für den Standort der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck, so dass es keiner neuen Raumkonzeption im Sinne einer Erweiterung bedarf.

 

Unabhängig von dem neuen Standort in Billerbeck wurde am Hauptstandort in Havixbeck bereits zuvor ein Raummangel für die Anne-Frank-Gesamtschule festgestellt, welcher durch die Ergebnisse des Beratungsbüros Thomaßen bestätigt wurde. In diesem Zusammenhang werden die Möglichkeiten zusätzlicher Raumbereitstellungen und zwar losgelöst von dem Ratsbeschluss zur Bildung eines Teilstandortes durch die Verwaltung geprüft.

 

 

Weiteres Verfahren

 

Auf der Grundlage dieser anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung wird der Änderungsbeschluss zur 6-Zügigkeit der Anne-Frank-Gesamtschule mit dem neuen Teilstandort in der Stadt Billerbeck gefasst.

 

Der getroffene Beschluss bedarf zu seiner Wirksamkeit der schulaufsichtlichen Genehmigung. Diese wird durch die Gemeinde Havixbeck bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden. Mit Vorlage der Genehmigung können die weiteren Umsetzungsschritte für den neuen Teilstandort in Billerbeck erfolgen.

Beschlussvorschlag 

 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die als Anlagen 1-4 beigefügten Dokumente zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ zur Kenntnis.

 

Dies sind im Einzelnen:

 

1.1      der Entwurf zur „anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung“ des

            Beratungsbüros Thomaßen Consult in der Fassung vom 19.10.2017 mit

            denen u.a. in der Planung dargestellten SchülerInnenzahlprognosen vom   Schuljahr 2017/18 bis zum Schuljahr 2023/24. (Anlage 1, ist im Ratsinformations- system bereitgestellt)

 

1.2      die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Schulträgerinnen im

            Zusammenhang mit der Beteiligung der Umlandkommunen im Sinne des

            § 80 Schulgesetz NRW (SchulG). (Anlagen 2 a-c)

 

            a) Senden, Schreiben vom 07.11.2017

            b) Dülmen, Schreiben vom 08.11.2017

            c) Stadt Coesfeld, Schreiben vom 14.11.2017

 

 

 

1.3      die Bewertungsvorschläge der Verwaltung zu den von den Nachbarkommunen

            eingegangenen Stellungnahmen. (Anlage 3)

            Hinweis: Die Gemeinde Rosendahl hat um eine Fristverlängerung bis                         zum 21.11.2017 gebeten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser VV

            lagen erst drei Rückmeldungen vor. Die zu erwartenden Stellungnahmen                 werden zum 21.11.2017 als Tischvorlage nachgereicht.

 

1.4      die Stellungnahme der Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule.

            Hinweis: diese Stellungnahme kann erst zum Ratsbeschluss am                                 07.12.2017 vorlegt werden, da die maßgebliche Schulkonferenz am                                     30.11.2017 stattfinden wird.

 

2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach erfolgter Abwägung die als Anlage 1 beigefügte „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“.

 

3. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer 2. beschlossenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck folgendes:

 

3.1      Die Gemeinde Havixbeck errichtet zum Schuljahr 2018/2019 einen

            jahrgangsweise aufbauenden Teilstandort der Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt        Billerbeck in der Sekundarstufe I mit zwei Klassen je Jahrgangsstufe bis zum Jahr     gang 10.

 

            Damit wird die Anne-Frank-Gesamtschule mit dem Schuljahr 2018/2019 in der                  Sekundarstufe I sechszügig und nicht mehr, wie bisher vierzügig sein.

 

            Der Teilstandort wird ab dem Schuljahr 2018/2019 eine eigenständige Adresse in Billerbeck haben.

 

            Die Oberstufe mit der Sekundarstufe II verbleibt am Hauptstandort in der

            Gemeinde Havixbeck.

 

3.2      Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Zusammenarbeit mit der Stadt

            Billerbeck im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und beauftragt die            Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja        

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Bildung eines Schul-Teilstandortes in Billerbeck werden im Zusammenhang mit der noch zu erstellenden rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Billerbeck geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller