Betreff
Festlegung der Prioritäten für Maßnahmen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 für die Jahre 2018 und folgende
Vorlage
103/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage 47/2017 wird Bezug genommen. In der Ratssitzung am 06.07.2017 ist dazu folgender Beschluss gefasst worden:

 

„ 1.      Ein Teil der Fördermittel aus dem Programm Gute Schule 2020 soll so eingesetzt werden, dass für mind. 15 Jahre eine Reduzierung der Haushaltsmittel zur „Ge-bäudebewirtschaftung“ um jährlich insgesamt 50.000 € erzielt werden kann. Die auf diese Weise erzielte Einsparung soll dazu verwandt werden, den Kapitaldienst  für eine Erweiterung der Gesamtschule zu finanzieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule zu erstellen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Dabei sind die im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans gewonnenen Erkenntnisse, die durch externe Unterstützung erarbeitet werden sollen, einzubeziehen. Ansonsten sollen die Fördermittel für das Jahr 2017 aus dem Programm Gute Schule 2020 entsprechend der überarbeiteten und um Maßnahmen der Sanierung der Toilettenanlagen (2017 – 2019) und der Beschattung der Südfassade der Grundschule im Jahr 2017 erweiterten Prioritätenliste verwandt werden.

 

2.         Ein Teil der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz soll für die Sanierung der Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Havixbeck (25.000 €), die Sanierung der Heizungsanlage im Bauhof (25.000 €) und die Sanierung der Fenster am Gebäude Altenberger Straße 40 (60.000 €) eingesetzt werden.“

 

Die aus den Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 zu finanzierenden Maßnahmen konnten im Jahr 2017 im Wesentlichen nicht realisiert werden. Hier war eine fristgerechte Ausschreibung für die Sommerferien 2017 nicht mehr möglich. Aus der Prioritätenliste konnte lediglich die Deckensanierung in 2 Flurteilen der Grundschule umgesetzt werden.

 

Die ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen werden nun für das Jahr 2018 ausgeschrieben. Eine Vergabe soll im Frühjahr 2018 erfolgen. Der nicht in Anspruch genommene Kreditrahmen aus dem Förderprogramm wird in das Jahr 2018 verschoben.

 

Damit die für das Jahr 2018 vorgesehenen Maßnahmen ausgeschrieben und realisiert werden können, muss auch die entsprechende Prioritätenliste vom Rat genehmigt werden.

Diese Liste enthielt bisher für das Jahr 2017 Maßnahmen, die in der Schätzung das Fördervolumen nicht erreichten. Dagegen wurde das Fördervolumen für das Jahr 2018 deutlich überschritten. Nunmehr ist, bezogen auf die einzelnen Förderjahre, ein Ausgleich erfolgt und die Liste wurde entsprechend modifiziert.

 

Die Verwaltung wird unmittelbar nach Beschluss durch den Rat den Kreditantrag für das Jahreskontingent 2017 stellen. Ferner wird der Antrag auf Übertragung der Restmittel in das Jahr 2018 gestellt.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, die beiliegende Prioritätenliste zur Umsetzung der Fördermaßnahmen in vollem Umfang zu beschließen, damit die Maßnahmen im Förderzeitraum abgewickelt werden können. Bedingt durch z.B. die Auslastungslage von Baufirmen und Planungsbüros kann es zu zeitlichen Verschiebungen einzelner Maßnahmen kommen. Insofern ist eine Beschlussfassung über sämtliche Maßnahmen geboten.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste  zum Förderprogramm Gute Schule 2020 für die Jahre 2018 und folgende umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja        

 

Finanzielle Auswirkungen

Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 werden Maßnahmen aus den Masterplänen der Schulen vorgezogen finanziert. Diese ermöglichen in Zukunft eine Reduzierung der Haushaltsansätze für die Masterpläne.