Betreff
8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994
Vorlage
102/2017
Aktenzeichen
651-00/2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Gemeinde ist auf ihrem Gemeindegebiet abwasserbeseitigungspflichtig. Dazu gehört auch das Einsammeln und Abfahren des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen zur Aufbereitung auf der Kläranlage Havixbeck und anschließenden Beseitigung. Die Klärschlammabfuhr wird von einem Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Das bislang beauftragte Abfuhrunternehmen hat den Vertrag zum Jahresende gekündigt, weil die Preise nicht mehr kostendeckend waren. Es wurden daher 7 Abfuhrunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es sind 3 Angebote eingegangen. Das niedrigstbietende Unternehmen ist zurzeit für 6 Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld tätig.

 

Für die Abfuhr und Behandlung des Klärschlamms auf der Kläranlage sind Benutzungsgebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind in einer Gebührensatzung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm und häuslichem Abwasser (Anlage 1) und beschließt nach Beratung die Satzung zur 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Anlage 2).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:               ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. Nach der Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich ab dem 01.01.2018 folgende Gebühren:

 

a)    18,21 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 77,35 €

b)    12,26 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm

c)    7,46 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 77,35 €

d)    1,51 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.

 

Zurzeit gültige Gebühren:

a     19,10 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €

b)    14,34 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm

c)    6,24 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 53,55 €

d)    1,48 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.

 

Gebührenvergleich

Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld (aktueller Stand 2017)

 

Anfahrpauschale bzw. Grundgebühr

Gebühr je m³ Klärschlamm

Gesamtgebühr für 5 m³

Dülmen

67,00 €

13,50 €

134,50 €

Rosendahl

99,92 €

7,01 €

134,97 €

Lüdinghausen

93,69 €

10,21 €

144,74 €

Nottuln

51,44 €

19,47 €

148,79 €

Havixbeck

53,55 €

19,10 €

149,05 €

Billerbeck

40,60 €

22,00 €

150,60 €

Coesfeld

71,40 €

19,40 €

168,40 €

Olfen

115,99 €

13,41 €

183,04 €

Senden

93,30 €

19,21 €

189,35 €

Nordkirchen

37,76 €

34,80 €

211,76 €

Ascheberg

230,16 €

2,28 €

241,56 €