Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2018
Vorlage
101/2017
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2018 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

Der Beitrag an den Lippeverband für den Betrieb und die Unterhaltung der Kläranlage steigt im Jahr 2018 um 10.000€ auf 590.000€ an. Auch in den nachfolgenden Jahren erhöht sich der Beitrag jährlich um 10.000€ (2019:  600.000€, 2020:  610.000€). Die Beitragsanpassung ist unumgänglich, da die Ausgaben in den vergangen Jahren stets höher waren als die Beiträge.

 

In der Sitzung des Umweltausschusses am 27.09.2017 wurden von Vertretern des Lippeverbandes die auf der Kläranlage Havixbeck durchgeführten und geplanten Maßnahmen sowie die Kostenentwicklung anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt (s. auch Protokoll UA/004/2017, TOP 7).

 

Aufgrund der Anhebung des Lippeverbandsbeitrages und der auszugleichenden Kostenunterdeckungen aus den letzten Jahresabschlüssen sowie der schrittweisen Anpassung der kalkulatorischen Zinsen erhöhen sich die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser in 2018 um 8 Cent bzw. 4 Cent. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage Gebührenvergleich).

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2018 und beschließt nach Beratung die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2018 zu übernehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                         ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 1,99 € auf 2,07 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,42 € auf 0,46 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.