Betreff
Kanalunterhaltungsprogramm 2018
Vorlage
098/2017
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt über ein ca. 95 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der Abwasserbeseitigungspflicht erfährt neben der Kanalspülung und der optischen TV-Inspektionen die „Kanalsanierung“ nicht nur wegen der Werterhaltung ihrer unterirdischen infrastrukturellen Abwasserbeseitigungsanlagen einen sehr hohen Stellenwert.

So sind es die „Dichtheit, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes Entwässerungssystem auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach Feststellungen schadhafter Kanäle diese unter Berücksichtigung des Schadenausmaßes in festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.

 

Die in dem Kanalsanierungsprogramm 2018 (Anlage 1) berücksichtigten und beschriebenen Schäden und Zustände stammen aus den Untersuchungsjahren 2016 und 2017.

 

Primär sollen hierbei die Schmutz- und Mischwasserkanäle in der Gemeinde Havixbeck saniert werden.

Hier wurden die Kanalhaltungen mit der nach DIN-EN 13508-2 (Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden) festgelegten Schadensklasse 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ klassifiziert.

Eine Zustandsbewertung der Kanäle wurde bereits bei der Verwaltungsvorlage 083/2016 in Anlage 8 vorgestellt.

 

Des Weiteren werden Kanalreparaturen und Schachtsanierungen vorangetrieben.

 

In den Folgejahren sollen weitere Kanalsanierungen auch unter Berücksichtigung des Straßenzustandes erfolgen.

Auf Grundlage der hydraulischen Berechnungen wird ein Sanierungskonzept erstellt, das Aufschluss darüber gibt, ob eine geschlossene Sanierung sinnvoll ist oder möglicherweise ein Kanalneubau in offener Bauweise unter wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Aspekten sinnvoll ist.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen und 100.000,00 € für die Unterhaltung bereitzustellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der Gemeinderat beschließt, die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen und 100.000,00 € für die Unterhaltung bereitzustellen.

Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der Sanierungspflicht sowie für die laufende Unterhaltung des gemeindlichen Kanalnetzes.