Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die Gemeinde
Havixbeck verfügt über ein ca. 95 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der Abwasserbeseitigungspflicht
erfährt neben der Kanalspülung und der optischen TV-Inspektionen die
„Kanalsanierung“ nicht nur wegen der Werterhaltung ihrer unterirdischen
infrastrukturellen Abwasserbeseitigungsanlagen einen sehr hohen Stellenwert.
So sind es die
„Dichtheit, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den
fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes
Entwässerungssystem auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach
Feststellungen schadhafter Kanäle diese unter Berücksichtigung des
Schadenausmaßes in festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.
Die in dem
Kanalsanierungsprogramm 2018 (Anlage 1) berücksichtigten und beschriebenen
Schäden und Zustände stammen aus den Untersuchungsjahren 2016 und 2017.
Primär sollen
hierbei die Schmutz- und Mischwasserkanäle in der Gemeinde Havixbeck saniert
werden.
Hier wurden die
Kanalhaltungen mit der nach DIN-EN 13508-2 (Zustandserfassung von
Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden) festgelegten Schadensklasse 5
„sofortiger Handlungsbedarf“ klassifiziert.
Eine
Zustandsbewertung der Kanäle wurde bereits bei der Verwaltungsvorlage 083/2016
in Anlage 8 vorgestellt.
Des Weiteren werden
Kanalreparaturen und Schachtsanierungen vorangetrieben.
In den Folgejahren
sollen weitere Kanalsanierungen auch unter Berücksichtigung des
Straßenzustandes erfolgen.
Auf Grundlage der
hydraulischen Berechnungen wird ein Sanierungskonzept erstellt, das Aufschluss
darüber gibt, ob eine geschlossene Sanierung sinnvoll ist oder möglicherweise
ein Kanalneubau in offener Bauweise unter wirtschaftlichen und
sicherheitstechnischen Aspekten sinnvoll ist.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für
investive Maßnahmen und 100.000,00 € für die Unterhaltung bereitzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Der Gemeinderat beschließt, die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen und 100.000,00 € für die Unterhaltung bereitzustellen.
Die zur Verfügung
gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der Sanierungspflicht
sowie für die laufende Unterhaltung des gemeindlichen Kanalnetzes.