Betreff
Fortführung des gemeindlichen Windelzuschusses
Vorlage
097/2017
Aktenzeichen
II/2 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Über die Einführung einer Windeltonne bzw. Windelzuschusses ist mehrfach politisch beraten worden; letztmalig in der Ratssitzung 006/2016, TOP 16. Seinerzeit wurde mehrheitlich beschlossen:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst für das Jahr 2017 und ausschließlich für neue Fälle, bei einem Abfalltonnenwechsel auf Antrag einen Betrag in Höhe von 32,78 € zu erstatten. Hinsichtlich des Nachweises des bestehenden Bedarfes wird dieser für Windelkinder anerkannt, wenn laut Melderegister mindestens 1 Kind unter 3 Jahren zum Haushalt gehört. Der Nachweis für Erwachsene mit Windelbedarf soll zunächst durch Erklärung des Antragstellers, für wen konkret im Haushalt der Mehrbedarf besteht, geführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig im Herbst 2017 über die Anzahl der Fälle und die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung zu berichten, damit ggfls. für die Folgejahre diese Entscheidung bestätigt bzw. geändert werden kann.

Zur Finanzierung dieser Aufwendungen wurde unter dem Produkt 1105 Abfallentsorgung eine Summe i.H.v. 5.000 € für das Haushaltsjahr 2017 eingestellt, wobei diese Summe nicht von den Abfallgebührenzahlern sondern vom allgemeinen Haushalt finanziert wird.

 

Bericht:

Bis zur Erstellung dieser Vorlage haben 33 Haushalte einen Windelzuschuss beantragt und erhalten. Von diesen Haushalten hatten 32 Windelbedarf, da mindestens 1 Kind unter 3 Jahren zum  Haushalt gehört. Insgesamt ist eine Summe i.H.v. 979,50 € ausgezahlt worden.

 

In Auslegung des Ratsbeschlusses sind in den 33 Haushalte auch 8 enthalten, die bisher keine Restmülltonne hatten, aufgrund des Windelbedarfes jedoch gleich eine größere als die 60-l Restmülltonne bestellt haben. In diesen Fällen erübrigte sich die Erstattung der Umtauschgebühr von 12,78 €, da ein Umtausch nicht vorgenommen wurde.

 

Zeitlich gesehen, sind das ganze Jahr über Anträge gestellt worden, also nicht nur zur Zeit des Ratsbeschlusses.

 

Im Hinblick auf die geringe Anzahl von Fällen scheint der politisch gewünschte Entlastungseffekt im Sinne von „Familienfreundlichkeit“ nur sehr begrenzt erreichbar zu sein. Darüber hinaus stehen sich Wirkung und Aufwand in etwa in gleicher Höhe gegenüber, so dass ich Ihnen empfehle, die Fortführung der Bezuschussung mit Beginn des kommenden Jahres aufzugeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, von der Fortführung der Bezuschussung der Haushalte mit Windelbedarf mit Beginn des Jahres 2018 abzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja       

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Durch den Wegfall der Zuschüsse ergeben sich Einsparungen in Höhe von rd. 1.000 € pro Jahr.

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Gromöller