Betreff
Abfallgebühren 2018
Vorlage
093/2017
Aktenzeichen
II/2 867-02/8
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  • Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  • Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  • Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  • Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  • Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen
  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)

 

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2018 gegenüber Kalkulation 2017:

Nr.aus Kalkulation

Bezeichnung

2018

2017

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

420.000 €

414.500 €

5.500 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

502.056 €

523.323 €

-21.267 €

2.3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

82.900 €

81.855 €

1.045 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

40.459 €

49.887 €

-9.428 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

1.045.415 €

1.069.564 €

-24.149 €

4.

abzüglich Erlöse

107.860 €

90.140 €

17.720 €

5.

Feststellung d. betriebswirtschaftlichen Ergebnisses

2.557 €

-631 €

3.188 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

934.998 €

980.055 €

-45.058 €

 

 

 

1.   Begründung der Kostenveränderungen:

  • Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)

Die einzelnen Vergütungssätze für die Abfalltonnenentleerung und die Vergütungssätze für den Wertstoffhof wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Durch eine kalkulierte Mengensteigerung errechnet sich der Erhöhungsbetrag i.H.v. 5.500 €.

 

  • Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)

Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld mehrere Gebührensätze, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2018 zu verändern. Während für die Entsorgung von Altholz und Altpapier höhere Gebührensätze vorgesehen sind, werden voraussichtlich die Sätze für Schadstoffe, Altmetall und E-Schrott gesenkt. Weiterhin ist beabsichtigt, die Grundgebühr für Restmüll zu reduzieren. Aufgrund der kalkulierten Mengensteigerungen und der entsprechenden Gebührensätze des Kreises errechnet sich die ausgewiesene Reduzierung der voraussichtlichen Entsorgungs- und Verwertungskosten i.H.v. 21.267 €.

 

  • Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 7/2016. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine Erhöhung der Personalkosten.

Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom 12.12.2013. Die Kosten für den Bauhof wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen.

Es errechnet sich somit eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 1.045 €.

 

  • Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, Grundlage hierfür bilden die Indizes des IT.NRW. Kalkulatorische AfA sind damit i.H.v. 27.955,77 € ausgewiesen.

Das gebundene Kapital (gesamt Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Im Kalkulationsjahr 2018 ist noch Kapital i.H.v. 250.056,30 € gebunden (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten von 508.550,79 € bezüglich aller aufgelaufener AfA incl. Kalkulationsjahr i.H.v. 258.494,49 €). Aufgrund eines Zinssatzes von 5 % (wie in Vorjahren) wird ein Betrag für kalkulatorische Zinsen i.H.v. 12.502,81 € zugrunde gelegt.

Als Gesamtsumme für kalkulatorische AfA und Zinsen errechnet sich damit ein Betrag  i.H.v. 40.459 €.

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Indizes bzw. der Senkung des gebundenen Kapitals errechnet sich der Minusbetrag gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 9.428 €.

 

  • Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 3 Gebührenkalkulation)

Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof werden wie in den Vorjahren auch für 2018 nicht vorzusehen sein.

 

  • Erlöse (s. Punkt 4, S. 4 Gebührenkalkulation)

Unter dieser Kostenposition wird aufgeführt, dass durch den Verkauf von bestimmten Abfallfraktionen (E-Schrott, Altmetall bzw. Altpapier) Erlöse erzielt werden. Diese Erlöse werden vom Kreis Coesfeld entsprechend der erzielten Marktpreise und eingesammelter Mengen mtl. an die Gemeinde Havixbeck ausgezahlt. Die zu erwartenden Erlöse reduzieren die ansatzfähigen, d.h. durch den Gebührenzahler 2018 aufzubringenden, Kosten.

Durch die geplanten Mengensteigerungen bzw. durch erwartete Marktpreise werden im Kalkulationsjahr voraussichtlich Mehreinnahmen i.H.v. 17.720 € gegenüber dem Vorjahr erzielt.

 

  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2016 (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)

Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge errechnet sich eine geringfügige Überdeckung i.H.v. 2.557 €. Dieser Betrag wird entsprechend der Bestimmungen des KAG gebührenmindernd in 2018 angesetzt, d.h. dieser Betrag wurde bereits von den Gebührenzahlern 2016 aufgebracht und führt in 2018 zu einer geringfügigen Minderung der ansatzfähigen Gesamtkosten.

Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus 2015 mit einer Unterdeckung i.H.v. 631 € abgeschlossen wurde, errechnet sich ein Unterschiedsbetrag der beiden Kalkulationsjahre i.H.v. 3.188 €.

 

 

2.   Ermittlung der Gebührensätze

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

  • Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 5 der Gebührenkalkulation):

Mit der Grundgebühr werden Beträge für Abfallberatung, Behälteränderungsdienste, fixe Unternehmerkosten, etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß wie im Vorjahr 45 € und für eine Biotonne 30 € angesetzt. Da die Behälteränderungsdienste für die Biotonnen gegenüber den Vorjahren gestiegen sind, wird die Grundgebühr für eine Biotonne um 5 € gegenüber 2017 erhöht.

Für die Papiertonne wird keine Grundgebühr angesetzt, da hier nur eine Tonnengröße (240 l) angeboten wird und sich demnach eine Staffelung erübrigt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Mit der kalkulierten Grundgebühr von 257.535 € wird der Höchstbetrag i.H.v. 311.666 € nicht erreicht.

 

  • Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5 Gebührenkalkulation):

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt und wird weiterhin so beibehalten.

Unter Zugrundlegung der kalkulierten Restmüllgefäße von 3.601 Stück errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr i.H.v.  gesamt 49.622 €.

 

  • Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 Gebührenkalkulation):

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.

 

Im Einzelnen:

0,0343 € für Restmüll (im Vorjahr 0,0400 €)

0,0161 € für Biomüll           (im Vorjahr 0,0180 €)

0,0067 € für Papiermüll       (im Vorjahr 0,0068 €)

 

       

  • Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 5 Gebührenkalkulation):

 

 

Restmüll

Gefäß

Gebühr 2018

Gebühr 2017

Differenz

Vorjahr

60 l

112,32 €

121,20 €

-8,88 €

80 l

130,08 €

141,96 €

-11,88 €

120 l

165,84 €

183,60 €

-17,76 €

240 l

272,76 €

308,40 €

-35,64 €

1.100 l

2.020,80 €

2.346,84 €

-326,04 €

Biomüll

Gefäß

Gebühr 2018

Gebühr 2017

Differenz

Vorjahr

120 oh. Filter

80,28 €

81,12 €

-0,84 €

120 mit Filter

86,04 €

86,88 €

-0,84 €

240 oh. Filter

130,44 €

137,28 €

-6,84 €

240 mit Filter

136,32 €

143,16 €

-6,84 €

Papiermüll

Gefäß

Gebühr 2018

Gebühr 2017

Differenz

Vorjahr

240 l

20,88 €

21,24 €

-0,36 €

 

 

 

3.   Gesamtbetrachtung

Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt. Alle Abfallgebühren sinken leicht gegenüber dem Vorjahr. Das hängt u.a. mit der voraussichtlichen Änderung der Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises Coesfeld bzw. den zu erzielenden Erlösen aus Abfall-(=Wertstoff)Verkäufen zusammen.

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 14.09.2017 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 093/2017 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage). 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja     

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller