Begründung
I. Problem:
Ziel ist es, mit der
Einführung der digitalen Ratsarbeit Aufwendungen für die Verwaltung zu
reduzieren und die Gremienarbeit für die Mitglieder zu erleichtern. Vor der
Ratssitzung am 03.03.2016 hat die Firma Somacos bereits eine Präsentation zur
Einführung der digitalen Ratsarbeit vorgenommen.
Rechtliche
Einordnung:
Die Form der
Einladung des Gemeinderates zur Sitzung ist gesetzlich nicht geregelt; vielmehr
überlässt § 47 Abs. 2 Satz 1 GO NRW diese Frage der Geschäftsordnung. Die
Geschäftsordnung der Gemeinde Havixbeck wird ebenfalls in dieser Sitzungsfolge
geändert. Gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist auch geregelt, dass eine
elektronische Übermittlung unter den dort genannten Voraussetzungen zugelassen
wird.
„Die Einberufung erfolgt durch Übersendung
einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder. Bei vorliegendem
Einverständnis kann an Stelle eines schriftlichen postalischen Versandes die
Einladung auch auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden.“
Damit dieses
Verfahren umgesetzt werden kann, muss das Gremienmitglied diesem Verfahren
zustimmen und die Bereitschaft zur Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation
i.S.d. § 3a Abs. 1 VwVfG NRW ausdrücklich erklären. Die Teilnahme am
papierlosen Sitzungsdienst kann keinem Gremienmitglied aufgezwungen werden.
Bei Teilnahme an
einem elektronischen Ratsinformationssystem ist weiterhin die Frage der
Kostenbelastung der Gremienmitglieder zu regeln. Die Aufwandsentschädigung nach
§ 45 Abs. 6 GO NRW i.V.m. der EntschVO deckt die zusätzlichen Kosten für die
Teilnahme am digitalen Ratsdienst nicht ab.
Bezuschussung:
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, dass sich jedes Gremienmitglied mit einem
entsprechenden Endgerät ausstattet und hierfür eine entsprechende Bezuschussung
erhält. Der Zuschuss für Ratsmitglieder soll 50 € pro Jahr pro Wahlperiode (250
€) und für Ausschussmitglieder 25 € pro Jahr pro Wahlperiode (125 €) belaufen.
Stellv. Sachkundige Bürger haben keinen Anspruch auf eine Bezuschussung.
Auch bei vorhandener
Förderung seitens einer anderen Körperschaft sind individuelle Lösungen im
Einzelfall mit den entsprechenden Gremienmitgliedern zu treffen. Dabei geht es
vorwiegend darum, die Höhe der zusätzlichen Mehrbelastung zu beziffern und
durch Vereinbarung festzuhalten.
Technische
Umsetzung:
Die Firma Somacos
bietet für die Betriebssysteme (iOS, Android, Windows) eine Applikation namens
„Mandatos“ an, die für den papierlosen Sitzungsdienst eingesetzt werden soll.
Diese wurde auf den Erfahrungen von Gremienmitgliedern aufbauend entwickelt und
ermöglicht eine vollständig digitale und papierlose Arbeit.
Mobilfunk wird für
die Nutzung der Mandatos-App nicht benötigt, da die Mandatos-App eine
offline-Funktion bietet, mit der Sitzungsdokumente vorab im lokalen Speicher
der App abgelegt werden können, sodass anschließend unabhängig vom
Internetzugang die Dokumente eingesehen und bearbeitet werden können. Im Übrigen
steht im Sitzungssaal des Rathauses grundsätzlich W-LAN zur Verfügung.
Sicherheit:
Die Software Session
Mandatos der Firma Somacos genügt sowohl den verfahrensrechtlichen als auch
datenschutzrechtlichen Anforderungen. Insbesondere für die Apps für z.B. iPad
und Android-Tablets gilt zusätzlich, dass diese einfach zu installieren sind
und die notwendigen Sicherheitsmechanismen bereits „mitbringen“. Durch die
Anwendungen werden die Daten gekapselt und verschlüsselt. Das Öffnen dieser
Daten ist nur mit der Mandatos-App möglich.
II. Lösung:
Unter
Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wird vorgeschlagen, die
Einladungen mit den Sitzungsvorlagen den Gremienmitgliedern ausschließlich in
digitaler Form zur Verfügung zu stellen, es sei denn, die Papierform wird
ausdrücklich gewünscht. Die Einladung zu den Sitzungen wird nach Zustimmung per
Ratsinformationssystem (Mandatos)
übersandt. Die Sitzungsunterlagen werden ausschließlich im PDF-Format über das
Ratsinformationssystem und die Mandatos-App über private Endgeräte digital
abrufbar sein. Der Aufwand für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten
Endgeräten wird seitens der Verwaltung mit 250 € (125 €) pro Wahlperiode bei
einer einmaligen Auszahlung gefördert.
Hinsichtlich des
Formerfordernisses und der einzuhaltenden Einladungsfristen wird eine Änderung
der Geschäftsordnung der Gemeinde Havixbeck parallel zu dieser Vorlage beraten.
Die Betreuung bei technischen Problemen in Bezug auf den digitalen Ratsdienst
wird durch die EDV-Abteilung im Rahmen der Möglichkeiten gewährleistet.
III. Alternativen:
Von einer Umstellung
auf den papierlosen Sitzungsdienst wird abgesehen und alle Einladungen und
Sitzungsvorlagen werden wie bisher in Papierform übersandt. Eine Änderung der
Geschäftsordnung an diesen Stellen kann entfallen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung:
Nach § 41 Abs. 1 GO
NRW ist die Zuständigkeit des Gemeinderates gegeben.
V. Kostenvergleich digitaler Ratsdienst / Papierversand
Kostenzusammenstellung
digitaler Ratsdienst:
Fixkosten (Software)
1. Kosten der Einführung (einmalig)
Session
Mandatos Serverlizenz 2.826
€
Session
Mandatos iPad Clientlizenz 1.414
€
Session
Mandatos Android Clientlizenz 1.414
€
Session
Mandatos Windows Clientlizenz 1.414
€
Einmalige Kosten der Einführung 7.067 €
Abschreibungszeitraum 5 Jahre 1.413 € pro Jahr. (Sopo = 1.413 € pro Jahr)
Durch das Zuordnen der Investitionspauschale entstehen bei diesen Investitionskosten keine haushaltsbelastenden Aufwendungen.
2. Jährlicher Aufwand
Softwarepflege Mandatos 143 € pro Monat
143 € x 12 = 1.716 €
Personalkosten EDV 1.000 € (Annahme)
Fixkosten 2.716 €
Variable Kosten
(Bezuschussung Gremienmitglieder)
Zusätzliche Aufwandsentschädigung
RM (25) 50 €/Jahr 1.250 €
AM (38) 25 €/Jahr 950 €
Stellv. SKB (19) 0 €/Jahr 0 €
Variable Kosten 2.200 €
Gesamtkosten 4.916 €
pro Gremienmitglied 60 €/Jahr
Kostenzusammenstellung
Papierversand:
Fixkosten (Kopierer) 2.067 €
Variable Kosten
(Postversand)
- Kopierpapier 248 €
- Kopierkosten 1.766 €
- Portokosten 2.784 €
- Portokosten (Versandtaschen) 115 €
- Personalkosten 2.520 €
Gesamtkosten 7.433 €
Gesamtkosten 9.500 €
pro Gremienmitglied 116 €/Jahr
Beschlussvorschlag
1. Die Einladung der Gremienmitglieder
(Rats- und Ausschussmitglieder) zu den Sitzungen erfolgt ab sofort ausschließlich
per Ratsinformationssystem (Mandatos), es sei denn, die Einladung per Post wird
ausdrücklich gewünscht.
2. Ab sofort werden die Sitzungsunterlagen
für die Gremienmitglieder nur noch in digitaler Form über das
Ratsinformationssystem (Mandatos) zur Verfügung gestellt, es sei denn, die
Papierform wird ausdrücklich gewünscht. Die Wahlmöglichkeit beschränkt sich auf
die Papierform oder die ausschließliche digitale Form. Eine Mischform wird
nicht angeboten.
3. Ratsmitgliedern, die am digitalen
Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten
Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 € zu Beginn einer jeden
Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines
Mandates anteilmäßig ausgezahlt.
4. Ausschussmitgliedern, die am digitalen
Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten
Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 125 € zu Beginn einer jeden
Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines Mandates
anteilmäßig ausgezahlt. Stellvertretende Sachkundige Bürger haben keinen
Anspruch auf eine Bezuschussung.
5. Die Umstellung auf das digitale Verfahren
soll zum 01.01.2018 erfolgen.
Der zweckgebundene Zuschuss deckt alle
Kosten für Beschaffung, Reparatur und Ausdrucke ab. Bei einer späteren Rückkehr
zu papiergebundenen Sitzungsunterlagen oder Niederlegung des Mandats werden
bereits ausgezahlte Beträge für noch nicht genutzte Zeiträume, gerechnet auf
Monatsbasis, zurückgefordert.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Bei einem Vergleich von digitalem Versand und Papierversand unter Berücksichtigung von ca. 80 Gremienmitgliedern und unter den getroffenen Annahmen kann eine Ersparnis von 56 € pro Gremienmitglied im Jahr erzielt werden. Sollte sich nur ca. die Hälfte der Gremienmitglieder für eine Umstellung entscheiden, kann immerhin noch eine Ersparnis von ca. 40 € pro Gremienmitglied im Jahr erzielt werden.