Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
077/2017
Aktenzeichen
II 141-00/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

 Seit jeher sind die Gemeinden als Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen zu unterhalten. Als Grundlage für die gemeindliche Planung dient nach § 3 Absatz 3 des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes NRW (BHKG) ein Brandschutzbedarfsplan, der unter Beteiligung der Feuerwehren aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben ist.

Ein Brandschutzbedarfsplan muss auf der Grundlage des örtlichen Gefahrenpotentials durch Beschluss des Gemeinderates das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau in einer Gemeinde dokumentieren. Brandschutzbedarfspläne enthalten deshalb

      eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse),

-      eine Festlegung der gewünschten Qualität von der Feuerwehr zu erbringender Leistungen (Schutzziel),

-      eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Ressourcen).

 

Bei der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen ist die örtliche Feuerwehr zu beteiligen.

In der Anlage erhalten Sie den vom Büro FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH aus Bonn erstellten Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck (wegen des Umfanges dieser Unterlagen erhalten die Fraktionen jeweils eine Fassung in Papierform, im Übrigen werden die Daten in das Ratsinformationssystem eingestellt). Ein Mitarbeiter von FORPLAN wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 27.09.2017 die wesentlichen Planinhalte vorstellen, erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

Der vorliegende Planentwurf ist die konsequente Fortführung der bereits in den Jahren 2003 und 2011 entwickelten Plangrundlagen für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck.

Hinsichtlich der im Plan definierten Hilfsfrist und des damit verbundenen Erreichungsgrades sind die bisher durch Ratsbeschluss definierten Vorgaben aufgenommen worden und entsprechend in den vorliegenden Planentwurf eingeflossen (siehe Abschnitt 7 Schutzzieldefinition).

Das im Abschnitt 8 dargestellte Sollkonzept lässt erkennen, dass sowohl beim Feuerwehrgerätehaus Havixbeck als auch beim Feuerwehrgerätehaus Hohenholte bauliche Maßnahmen kurz- bis mittelfristig erforderlich werden. Neben den dargestellten Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für das  Einsatzpersonal sowie die in Hohenholte vorgeschlagene Verbesserung der Sanitärräume für weibliche Feuerwehrangehörige ist festgestellt worden, dass die Atemschutzwerkstatt im Feuerwehrgerätehaus Havixbeck einer Neustrukturierung bedarf. Da diese Verbesserung sowohl durch Umbaumaßnahmen im Bestand als auch durch die Errichtung eines Anbaus möglich gemacht werden kann, empfiehlt der Gutachter, beide Varianten technisch und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen untersuchen zu lassen, um danach eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen. Da die Atemschutzwerkstatt zurzeit in ganz erheblichem Maße Mängel aufweist, empfehle ich Ihnen, nach entsprechender Vorbereitung durch die Verwaltung möglichst in der Beratung über den Haushaltsplan 2018 eine Entscheidung zur Bereitstellung der notwendigen Mittel zu fällen.

Hinsichtlich der Fahrzeugstruktur wird festgestellt, dass aufgrund der inzwischen vorgenommenen bzw. in der Umsetzung befindlichen Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sowohl für den Löschzug Havixbeck (HLF 20) sowie das MTF für die Löschgruppe Hohenholte eine zufriedenstellende Ausstattung der Feuerwehr gegeben ist. Im Bereich der Ausrüstung der Feuerwehr kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Ausstattungsgrad durchaus zufriedenstellend ist, lediglich im Bereich der Notstromversorgung der Feuerwehrhäuser sollte von Seiten der Gemeinde die Vorhaltung zusätzlicher Notstromaggregate angestrebt werden, wobei ausdrücklich auf eine Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen oder kommunalen Einrichtungen hingewiesen wird. Auch hier muss durch die Verwaltung auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Konzeptes ermittelt werden, mit welchen Maßnahmen eine Verbesserung des Versorgungsgrades erreicht werden kann.

Hinsichtlich der Personalstruktur wird wie auch schon in den Vorläuferplänen darauf hingewiesen, dass insbesondere die Tagesverfügbarkeit der aktiven Wehr unter Umständen schwierig zu gewährleisten ist. In diesem Sinne wird auf eine aktive Bewerbung für neue Mitglieder (neben den ohnehin schon durchgeführten Nachwuchsfördermaßnahmen im Bereich der Jugendfeuerwehr) hingewiesen. Wie zum Beispiel durch die Präsenz der Freiwilligen Feuerwehr auf dem kürzlich stattgefundenen Septemberfest mit dem neu in Dienst gestellten HLF, meines Erachtens beispielhaft in Eigeninitiative der Freiwilligen Feuerwehr gezeigt, müssen viele verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die letztendlich zu einer Verbesserung der Tagesverfügbarkeit beitragen. Die Anregungen im Brandschutzbedarfsplan sollten insofern sehr ernst genommen werden und nach Möglichkeit in die Planungen der Gemeinde einfließen.

Abschließend darf ich auf das mit einem erhöhten Gefahrenpotential zu berücksichtigende Stift Tilbeck hinweisen. Das Gelände des Stiftes Tilbeck ist aufgrund der Randlage im Bereich der Gemeinde Havixbeck innerhalb der definierten Schutzziele mit dem dort verbundenen Zielerreichungsgrad nicht anfahrbar. Aus diesem Grunde kommt dem vorbeugenden Brandschutz sowie dem Eigenengagement des Stiftes Tilbeck erhöhte Bedeutung zu.

Seitens der Verwaltung ist unter Mitwirkung der Feuerwehr die Leitung der Stift Tilbeck GmbH entsprechend zu sensibilisieren, darüber hinaus sind Zielvereinbarungen hinsichtlich der Schulung von Mitarbeitern zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer sowie in der Übung der Anwendung von Handfeuerlöschern pp. zu treffen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom 12. September 2017, und zwar in der Weiterentwicklung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Havixbeck aus dem Jahre 2003, zuletzt fortgeschrieben im Jahr 2011. Die weiteren Entwicklungen auf dem Gebiet des Brandschutzes sind sorgfältig zu beobachten. Die nächste Fortschreibung ist nach 5 Jahren vorzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                   x        ja        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Brandschutzbedarfsplanes sind die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Die Höhe ist detailliert zu ermitteln, darüber hinaus auch die Fälligkeit in den kommenden Haushaltsjahren. Dementsprechend hat die Veranschlagung beim Produkt 0207 (Brand-, Zivil-, und Katastrophenschutz) zu erfolgen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller