Begründung
Mit Schreiben vom 16.06.2017 hat der LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen die Eintragung der Objekte der sog. Neuen Ökonomie der Burg Hülshoff in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck beantragt.
Die bezeichneten Bauten des Wirtschaftshofes sind bedeutend für die Geschichte der Arbeits- und Produktionsmethoden, da sie die Wirtschaftsweise der historisch überaus bedeutsamen und exponierten Gutsanlage „Haus Hülshoff“ dokumentieren und veranschaulichen. In ihnen wird insbesondere das neuartige Konzept der Tierhaltung, hier Milchvieh, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg materiell fassbar und nachvollziehbar. Sie geben Zeugnis von den sich verändernden Arbeitsprozessen, angefangen bei der Tierversorgung bis hin zum Wirkungsfeld des Melkers und steigenden Anforderungen an die Milchhygiene.
Für die Erhaltung und Nutzung besagter Bauten des sog. Wirtschaftshofs bestehen wissenschaftliche Gründe, da sie die Entwicklung der Landwirtschaft für den münsterländischen Raum von Beginn der Bundesrepublik Deutschland an belegen. Der Komplex veranschaulicht die funktionale Diversifikation in dieser für das 20. Jahrhundert zentralen und speziellen Nutzungsphase.
Wie Sie aus der im Ratsinformationssystem eingestellten ausführlichen Denkmalwertbegründung entnehmen können, besteht an der Erhaltung der Objekte der sog. Neuen Ökonomie (ehem. Milchviehlaufstall, Melkstall samt Melkerwohnung und Abkalbestall (heutige „Rentei), das kleine Gebäude der ehemaligen Schmiede sowie die Stieleichenallee und die Pflasterung vor der östl. Giebelseite des Laufstalls (Zufahrt) ein öffentliches Interesse.
Aus diesem Grunde liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Objekte in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck vor und ich empfehle Ihnen, dem Antrag auf Eintragung zu entsprechen, und zwar als Ergänzung der unter der lfd. Nr. 23 bereits dokumentierten Eintragung der Burg Hülshoff samt Vorburg.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die Objekte der sog. Neuen Ökonomie der Burg Hülshoff
(ehem. Milchviehlaufstall, Melkstall
samt Melkerwohnung und Abkalbestall (heutige „Rentei), das kleine Gebäude der
ehemaligen Schmiede sowie die
Stieleichenallee und die Pflasterung vor der östl. Giebelseite des Laufstalls
(Zufahrt)) gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste der Gemeinde
Havixbeck einzutragen, und zwar als Ergänzung der unter der lfd. Nr. 23 bereits
dokumentierten Eintragung der Burg Hülshoff samt Vorburg.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller