Betreff
Eintragung von Objekten der sog. Neuen Ökonomie der Burg Hülshoff in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
057/2017
Aktenzeichen
II 334-01/23
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Mit Schreiben vom 16.06.2017 hat der LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen die Eintragung der Objekte der sog. Neuen Ökonomie der Burg Hülshoff in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck beantragt.

 

Die bezeichneten Bauten des Wirtschaftshofes sind bedeutend für die Geschichte der Arbeits- und Produktionsmethoden, da sie die Wirtschaftsweise der historisch überaus bedeutsamen und exponierten Gutsanlage „Haus Hülshoff“ dokumentieren und veranschaulichen. In ihnen wird insbesondere das neuartige Konzept der Tierhaltung, hier Milchvieh, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg materiell fassbar und nachvollziehbar. Sie geben Zeugnis von den sich verändernden Arbeitsprozessen, angefangen bei der Tierversorgung bis hin zum Wirkungsfeld des Melkers und steigenden Anforderungen an die Milchhygiene.

 

Für die Erhaltung und Nutzung besagter Bauten des sog. Wirtschaftshofs bestehen wissenschaftliche Gründe, da sie die Entwicklung der Landwirtschaft für den münsterländischen Raum von Beginn der Bundesrepublik Deutschland an belegen. Der Komplex veranschaulicht die funktionale Diversifikation in dieser für das 20. Jahrhundert zentralen und speziellen Nutzungsphase.

 

Wie Sie aus der im Ratsinformationssystem eingestellten ausführlichen Denkmalwertbegründung entnehmen können, besteht an der Erhaltung der Objekte der sog. Neuen Ökonomie (ehem. Milchviehlaufstall, Melkstall samt Melkerwohnung und Abkalbestall (heutige „Rentei), das kleine Gebäude der ehemaligen Schmiede  sowie die Stieleichenallee und die Pflasterung vor der östl. Giebelseite des Laufstalls (Zufahrt) ein öffentliches Interesse.

 

Aus diesem Grunde liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Objekte in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck vor und ich empfehle Ihnen, dem Antrag auf Eintragung zu entsprechen, und zwar als Ergänzung der unter der lfd. Nr. 23 bereits dokumentierten Eintragung der Burg Hülshoff samt Vorburg.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Objekte der sog. Neuen Ökonomie der Burg Hülshoff (ehem.  Milchviehlaufstall, Melkstall samt Melkerwohnung und Abkalbestall (heutige „Rentei), das kleine Gebäude der ehemaligen Schmiede  sowie die Stieleichenallee und die Pflasterung vor der östl. Giebelseite des Laufstalls (Zufahrt)) gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste der Gemeinde Havixbeck einzutragen, und zwar als Ergänzung der unter der lfd. Nr. 23 bereits dokumentierten Eintragung der Burg Hülshoff samt Vorburg. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller