2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der aktuelle Regionalplan, der in der Vergangenheit mehrfach geändert wurde, soll fortgeschrieben werden. Dieser Plan ist für die gemeindliche Bauleitplanung von besonderer Bedeutung, da die dargestellten Ziele und Grundsätze zu beachten und die zeichnerischen Darstellungen zu berücksichtigen sind. Bauliche Entwicklungen können durch den Flächennutzungsplan der Gemeinde nur aus den entsprechenden Darstellungen des Regionalplanes abgeleitet werden.

Die Fortschreibung des Planes wird u. a. notwendig, weil sich die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren grundlegend verändert haben (ging man in den 90-er Jahren noch von einer wachsenden Bevölkerung aus, so lassen die aktuellen Zahlen im Münsterland erkennen, dass mit Bevölkerungsrückgängen zu rechnen ist).

 

Die Fortschreibung des Regionalplanes erfolgt innerhalb eines offenen Verfahrens. Die Bezirksregierung Münster – als Planungsträgerin – hat der Gemeinde Havixbeck mit Schreiben vom 13.01.2011 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme ist spätestens bis zum 31.07.2011 abzugeben. Der Kreis Coesfeld hat mir mit Schreiben vom 03.03.2011 mitgeteilt, dass die Bereitschaft besteht, die im Verfahren von den Gemeinden geäußerten Anregungen und Bedenken in die vom Kreistag zu verabschiedende Stellungnahme einzuarbeiten. Wegen der geplanten Beratungsfolge auf Kreisebene wird um Vorlage der gemeindlichen Stellungnahme bis zum 15. April 2011 gebeten.

 

Die mir übersandten 3 Sätze Planungsunterlagen bestehen aus jeweils 2 Aktenordnern. Falls gewünscht, kann ich diese Unterlagen den Fraktionen zur Einsichtnahme überlassen. Ich füge dieser Vorlage die Planungsunterlagen für die CDU-, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2-fach und für die FDP-Fraktion 1-fach als CD-R bei; im übrigen können die Unterlagen auch auf der Homepage der Bezirksregierung unter https://www.gis5.nrw.de/bo_brm_fortschreibung_rpl/  eingesehen werden.

 

Für Havixbeck ergeben sich durch die geplante Fortschreibung folgende Auswirkungen:

 

Im Gemeindeentwicklungsplan 2015 ist der Wohnbauflächenbedarf ermittelt worden unter der Annahme, dass die Bevölkerung bis zum Jahr 2015 auf ca. 14.500 Einwohner wächst. Durch Geburtenrückgänge, Anstieg der Sterbefälle, Wanderungsverluste u.a. wird inzwischen allerdings davon ausgegangen, dass Havixbecks Bevölkerung sich bis zum Jahr 2025 auf 11.010 und bis zum Jahr 2030 auf 10.740  Einwohner verringert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das sog. Medianalter (das Alter, das die Bevölkerung in zwei gleiche Hälften teilt; genau 50 % sind jünger und die andere Hälfte ist älter) in Havixbeck überdurchschnittlich hoch sein wird (im Jahr 2025 liegt es bei 52,1 wobei der Landesdurchschnitt bei 46,5 liegt).

 

Für die Ermittlung des Wohnflächenbedarfes ist darüber hinaus auch die Zahl der Haushaltsgrößen von Bedeutung. Bei einer angenommenen Größe von 2,7 Einwohner je Wohnung im Gemeindeentwicklungskonzept bis zum Jahr 2015 geht auch der Regionalplan von diesem Wert aus, allerdings bezogen auf die Daten des Jahres 2008.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bezirksregierung nach Auswertung der vorhandnen Daten von einer Verringerung der Havixbecker Bevölkerung bei zunehmendem mittleren Alter ausgeht. Insofern ist der Bedarf an „allgemeinem Siedlungsbereich“ (ASB) um 5 ha verringert worden. (s. Anlage 1 und 2). Die verkleinerten Flächen decken aber immer noch die Bereiche für Wohnflächen ab, die im Gemeindeentwicklungsplan 2015 unter den günstigeren Annahmen abgebildet sind. Gleichwohl wird die Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde durch die Reduzierung der ASB beschränkt. Da sich die Bevölkerungsentwicklung von Havixbeck evtl. doch nicht so negativ darstellt, wie von der Bezirksregierung angenommen, wäre weiterer ASB-Bedarf auch nachweisbar. Insofern sollte die Gemeinde im Rahmen von Verhandlungen mit der Bezirksregierung nach Möglichkeit erreichen, die ursprünglichen Flächengrößen wieder zu zugewiesen zu bekommen. Der Regionalplaner der Bezirksregierung hat gegenüber dem Bürgermeister entsprechende Gesprächsbereitschaft signalisiert.

 

In der zeichnerischen Darstellung des Stiftes Tilbeck ist zwar die Ausweisung als ASB mit besonderer Zweckbestimmung erfolgt, hier fehlt allerdings der entsprechend Zusatz für die zweckgebundene Nutzung, und zwar G für Einrichtung des Gesundheitswesens. Die Bezirksregierung sollte hier um die Vervollständigung der Planunterlage gebeten werden.

 

Hinsichtlich der Ausweisung von „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) ist festzustellen, dass ein Zurücknahme der Flächen nicht stattgefunden hat und dass die im Gemeindeentwicklungsplan dargestellten Bereiche vollständig dargestellt sind.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Fortschreibung des Regionalplanes zur Kenntnis. Er regt an, im Bereich des Stiftes Tilbeck die dargestellte Fläche für „allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) um den Zusatz G (Einrichtungen des Gesundheitswesens) zu ergänzen.

Darüber hinaus möge der Bürgermeister Verhandlungen mit der Bezirksregierung aufnehmen, die zum Ziel haben, die Verringerung der ASB-Fläche ganz oder teilweise zurück zu nehmen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt