2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Mit Schreiben vom 05.02.2011 hat die CDU-Fraktion des Rates der Gemeinde Havixbeck nachfolgenden Antrag an den Rat der Gemeinde Havixbeck gestellt:
Der Rat der Gemeinde Havixbeck möge die als Anlage beigefügte Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 verabschieden und der Landesregierung NRW zuleiten.
Die Begründung ergibt sich aus dem Inhalt der Resolution.
Die Verwaltung der Gemeinde Havixbeck befürwortet grundsätzlich eine Resolution und bittet in diesem Zusammenhang um die Bestätigung der Unterstützung der Klage der Gemeinden des Kreises Coesfeld (wie in der Bürgermeisterkonferenz am 07.02.2011 besprochen) gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011, sollte es in dem angekündigten Umfang beschlossen werden.
Da dieses Thema von eminenter Wichtigkeit ist, liegt der Verwaltung
daran, eine möglichst breite Basis hierfür zu finden. In der letzten
Bürgermeisterkonferenz ist ebenfalls mehrheitlich ein möglichst breiter Konsens
befürwortet worden. Alternativ liegt den Fraktionsvorsitzenden folgender Vorschlag
vor:
„Die Gemeinde Havixbeck fordert die Landesregierung auf, den Entwurf des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend zu
überarbeiten. Insbesondere sind auch die anderen, in den einschlägigen
Gutachten genannten relevanten Parameter bei der Berechnung mit einzubeziehen,
und eine Überkompensation der Soziallasten ist zu verhindern.“
1. Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.