Betreff
Festlegung der Prioritäten für die Förderprogramme aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz und Gute Schule 2020
Vorlage
047/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Über die Inhalte der Prioritätenliste zur Mittelverwendung der im Betreff genannten Förderprogramme wurde bereits mit der Verwaltungsvorlage 13/2017 beraten. Der Gemeinderat hatte zur Vorbereitung eines Beschlusses einen Arbeitskreis einberufen. Neben den politischen Vertretern war der Arbeitskreis auch mit Vertretern der beiden Schulen und Mitarbeitern der Verwaltung besetzt.

Der Arbeitskreis hat insgesamt dreimal getagt. Im Ergebnis ist folgende Empfehlung erarbeitet worden:

 

1.    Die Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“  sollen eingesetzt werden, um:

a.    die digitale Infrastruktur für und in den beiden Schulen deutlich zu verbessern

b.    Maßnahmen aus der vorliegenden Prioritätenliste der Verwaltung (Anlage 3) so zu realisieren, dass die Haushaltsansätze für die Masterpläne der Schulen zukünftig reduziert werden können.

 

 

2.         Die Anne-Frank-Gesamtschule soll eine Erweiterung erhalten. Ziel ist die Unterrichtung sämtlicher AFG-Schüler in den Räumlichkeiten der AFG.

Die Verwaltung wird die tatsächlichen Raumbedarfe im Benehmen mit der Schulleitung ermitteln. Die daraus entstehenden Neubauflächen werden mit einer Kostenschätzung versehen. Dem Rat wird noch vor den Sommerferien das Erweiterungskonzept einschließlich eines Finanzierungsvorschlages zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

3.         Für die zukünftige Unterbringung der OGS wird die Verwaltung ein Übergangskonzept erarbeiten, das mit den Schulen abgestimmt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Zu 1a)

Die Verwaltung wird mit einem Fachbüro ein Medien, bzw. Digitalisierungskonzept erarbeiten. Dies schließt die Verbesserung der Infrastruktur und den kurz- und mittelfristigen Bedarf der beiden Schulen mit ein. Dieses Konzept wird voraussichtlich erst Ende 2017 vorliegen und soll dann in einem eigenen Beratungspunkt dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Hier ist dann auch über die zukünftige administrative Betreuung zu entscheiden.

Für diese digitale Aufrüstung und deren Folgekosten werden aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 insgesamt 440.000 € reserviert.

 

Zu 1b)

Die Verwaltung hat die Prioritätenliste aus der VV 13/2017 so überarbeitet, dass nach Realisierung vorgezogener Unterhaltungsmaßnahmen dauerhaft der Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung der Schulen reduziert werden kann. Diese vorgezogenen Unterhaltungsmaßnahmen gemäß Masterplan  sollen aus dem Förderprogramm finanziert werden.

Im Einzelnen handelt es sich um:

  • die Erneuerung der Teppichböden in der Grundschule
  • die Überarbeitung der Decken und Leuchten in den Fluren der Grundschule
  • Die Erneuerung der Klassenraumfenster im Bauteil 3 der Gesamtschule
  • Die Fassadensanierung des Bauteils 1 (Bauteil neben der Musikschule) der Gesamtschule einschl. Fenstererneuerung.

Wenn diese Maßnahmen bereits im Jahr 2018 realisiert werden, ist eine Reduzierung um 15.000 € für den Haushaltsansatz der Grundschule und um 35.000 € für den der Gesamtschule ab 2018 möglich.

 

 

 

 

 

 

Zu 2)

Für eine Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule hat die Verwaltung das Raumkonzept und den zukünftigen Raumbedarf für einen Rückzug der AFG-Schüler im Benehmen mit der Schulleitung geprüft. Demnach sollen im Sockel- und Erdgeschoss je 4 Klassenräume und im Obergeschoss 2 Klassenräume entstehen. Ferner ist die Erweiterung der Sanitärräume und die Errichtung eines Serverraumes vorzusehen. An der Nordseite des Neubaus soll in Richtung AWO diese Erweiterung realisiert werden. Aus den beiliegenden Skizzen (Anlage 1) ist die Lage zu entnehmen. Der B-Plan lässt an dieser Stelle eine Schulergänzung zu. Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. € entstehen. Diese Schätzung beruht auf den Annahmen der möglichen Raumgrößen und der Wertermittlungsrichtlinie 2012. Die Kreditkosten können aus den eingesparten Haushaltsmitteln (siehe Punkt 1b) finanziert werden. Die Kämmerei hat hierfür ein Finanzierungskonzept erstellt (Anlage 2).

 

Zu 3)

Wenn der Rat der Gemeinde Havixbeck den Beschluss zur Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule fasst, wird die tatsächliche Realisierung bzw. ein Bezug erst im Jahr 2019 möglich. Die Planung und Ausführung wird ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen. Für den wachsenden Bedarf der OGS muss es demnach eine Übergangsplanung geben.

Folgendes ist zunächst vorgesehen:

Im Schuljahr 2017/2018 wird die Gesamtschule auf den gemeinsam genutzten Differenzierungsraum zu Gunsten der OGS verzichten.

Im Schuljahr 2018/2019 ist der 10. Jahrgang der Anne-Frank-Gesamtschule lediglich 4-zügig. Hier könnte ein weiterer Klassenraum, dann im Obergeschoss des Bauteils 3 der Grundschule, für die OGS vorgehalten werden. Unter Verzicht auf die vorgenannten Räume durch die Anne-Frank-Gesamtschule wird eine Übergangslösung z.B. durch Container nicht erforderlich.

 

Zur weiteren Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz wurde die Prioritätenliste (Anlage 3) überarbeitet.

Die Finanzierungsmöglichkeiten für eine mögliche Erweiterung des Rathauses und für die Sanierung des Beckenkopfes am Freibad über dieses Förderprogramm sind nicht abschließend geklärt. Für diese beiden Maßnahmen muss ein städtebaulicher Grund vorliegen. Die Bezirksregierung selbst will hierüber nicht entscheiden, sondern dies nach Antrag über das Ministerium entscheiden lassen. Diese beiden Maßnahmen sind daher aus der Prioritätenliste zunächst herausgenommen worden.

Daneben kann jedoch über die 3 weiteren Maßnahmen eine Entscheidung getroffen werden.

Es geht um die Heizungssanierungen im Feuerwehrgerätehaus Havixbeck und im Bauhof und den Fensterwechsel in der Altenberger Straße 40.

Alle 3 Maßnahmen haben einen energieeinsparenden Ansatz und sind daher grundsätzlich förderfähig. Zudem sind die Heizungssanierungen bereits im Haushalt verankert und werden durch eine Fördermittelverwendung konsolidierend wirken. Ich schlage Ihnen daher vor, diese drei Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz zu finanzieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

  1. Ein Teil der Fördermittel aus dem Programm Gute Schule 2020 soll so eingesetzt werden, dass für mind. 11 Jahre eine Reduzierung der Haushaltsmittel zur „Gebäudebewirtschaftung“ um jährlich insgesamt 50.000 € erzielt werden kann. Die auf diese Weise erzielte Einsparung soll dazu verwandt werden, den Kapitaldienst  für eine Erweiterung der Gesamtschule zu finanzieren.
     
    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule zu erstellen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Ansonsten sollen die Fördermittel aus dem Programm Gute Schule 2020 entsprechend der dieser VV beiliegenden Prioritätenliste verwandt werden.

  2. Ein Teil der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz soll für die Sanierung der Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Havixbeck (25.000 €), die Sanierung der Heizungsanlage im Bauhof (25.000 €) und die Sanierung der Fenster am Gebäude Altenberger Straße 40 (60.000 €) eingesetzt werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                ja        

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 werden Maßnahmen aus den Masterplänen in Höhe von ca. 275.000 € vorgezogen realisiert. Diese ermöglichen in der Zukunft eine Reduzierung der Haushaltsansätze für die Masterpläne von insgesamt 50.000 € für die nächsten 11 Jahre. Diese eingesparte Summe wird für die Finanzierung des Neubaus genutzt. Vergleiche auch beiliegendes Finanzierungskonzept.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller