Begründung
S. anliegenden Antrag des Seniorenbeirates vom 25.01.2017
Der vom Seniorenbeirat vorgetragene Wunsch, auch die Bestattung unter Bäumen auf dem alten Friedhofsteil zu ermöglichen, ist durchaus nachvollziehbar. Obwohl sich dieser Friedhofsteil durch eine Vielzahl älterer und raumbildender Bäume auszeichnet, eignen sich nur ganz wenige Gehölze zur Nutzung des Wurzelbereiches für Urnenbestattungen. Bedingt durch die vorhandenen Gräber in der näheren Umgebung sowie die Erreichbarkeit für Hinterbliebene scheiden viele Gehölze aus. Die Empfindlichkeit der Wurzelbereiche und deren Beeinträchtigungen durch Urnenbeisetzungen sind ebenfalls bei der Auswahl der geeigneten Bäume zu berücksichtigen.
In Abstimmung mit dem Friedhofsgärtner, Herrn Michael Schulz, wird daher vorgeschlagen, die im Zentrum des Grabfeldes O gelegene Grünfläche für Baumbestattungen zu nutzen. Diese Fläche ist geprägt durch einen mehrere Meter hohen Eisenholzbaum (parrottia-persica) sowie einen Fächerahorn (acer palmatum). Um einen räumlichen Eindruck von dieser Fläche zu erhalten, wird vorgeschlagen, dass sich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vor der nächsten Sitzung zur Ortsbesichtigung auf dem Friedhof treffen.
Die zur Verfügung stehende Fläche reicht aus, um ca. 25 Urnen dort beizusetzen. Insofern eignet sich diese Fläche besonders gut, um erste Erfahrungen mit dieser neuen Bestattungsform zu sammeln. Erst danach sollte entschieden werden, ob und ggfs.wo an anderen Stellen auf dem Friedhof diese Bestattungsart zugelassen werden soll.
Der Aufwand des Friedhofsträgers für diese Grabart ist in etwa vergleichbar mit dem für ein Urnenreihengrab bzw. ein Urnengrab im Aschestreufeld. Es wird lediglich die Fläche für die Dauer der 25-jährigen Ruhefrist bereitgestellt; eine Pflege durch den Friedhofsträger ist in allen Fällen nicht erforderlich. Deshalb sollte die Gebühr für ein Urnenbaumgrab in gleicher Höhe erhoben werden (z. Zt. 547 €).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung auf dem Havixbecker Friedhof als Grabart zusätzlich
ein Urnenbaumgrab anzubieten, und zwar zunächst auf der Pflanzfläche im
Grabfeld O, die in dem der Verwaltungsvorlage 036/2017 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt dargestellt ist. Die Friedhofssatzung ist entsprechend zu
aktualisieren.
Für diese Grabart
sind Gebühren zu erheben, und zwar in Höhe der Gebühren für Urnenreihengräber
bzw. für Urnengräber im Aschestreufeld. Auch die Gebührensatzung ist
entsprechend anzupassen.
Die Verwaltung möge
nach Ablauf eines Jahres über die Frequentierung und Akzeptanz dieses Angebotes
berichten.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle
Auswirkungen
Durch die Nutzung eines bisher nicht als Bestattungsfläche gewidmeten Bereiches, erfolgt ein intensiverer und damit wirtschaftlicherer Betrieb des Friedhofes, da die Fixkosten für den Friedhof sich hierdurch nicht ändern, die Einnahmesituation durch die Erhebung der Gebühren jedoch verbessert wird.
Klaus Gromöller