Betreff
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept der Gemeinde Havixbeck, hier: Grundlagen des Antrages auf Städtebauförderung für die Jahre 2017 ff.
Vorlage
127/2016
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Auf der Grundlage des vom Gemeinderat beschlossenen IsHK für die Gemeinde Havixbeck mit Festlegung des Stadtumbaugebietes gem. § 171 b Abs. 2 BauGB sowie der dazugehörenden Maßnahmenliste hat sich der Rat der Gemeinde bereits mehrfach mit der Frage befasst, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt und zur Förderung angemeldet werden sollen (vgl. hierzu Vorlagen 51/2014, 101/2014, 122/2014 und 144/2014 mit den dazugehörenden Protokollierungen der Beratungen in den Fachausschüssen und dem Gemeinderat).

 

Da das für eine Förderung maßgebliche Schlüsselprojekt Sandsteinmuseum jedoch wegen der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen nicht realisiert werden sollte, ist der Förderantrag der Gemeinde Havixbeck für die Maßnahmen

Ø  Umgestaltung des Bestensee-Platzes

Ø  Umgestaltung der Verbindungsachse Fußgängerzone – Liselotte-Köhnlein-Platz

Ø  Schaffung eines Leitsystems für die Ortsmitte mit Beleuchtungskonzept sowie

Ø  Verfügungsfonds

nicht positiv beschieden worden.

 

Aufgrund der Zusage des Kreises Coesfeld auf Erhöhung des laufenden Kreiszuschusses für den Betrieb Museums, die jedoch an die Qualifizierung des Sandsteinmuseums als REGIONALE-Projekt gebunden ist, hat nach entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderates in seiner Sitzung am 22.09.2017 ein Architektenwettbewerb  als Realisierungswettbewerb zur Weiterentwicklung des Sandsteinmuseums Havixbeck um einen außerschulischen Lernort stattgefunden. Bei der Erarbeitung der Wettbewerbsgrundlagen hat eine intensive Beteiligung von Politik, Vereinen, REGIONALE-Agentur, Kreis Coesfeld und der Nachbarschaft stattgefunden. Ziel dieses unter großem Zeitdruck durchgeführten Verfahrens war die  Erarbeitung der architektonischen Planungsgrundlage, die als Bestandteil des Qualifizierungsprozesses in das REGIONALE-Verfahren einfließt und insofern als Schlüsselprojekt bzw. „Türöffner“ für eine vorrangige Städtebauförderung in den Jahren 2017 ff. dient. Die positiven Effekte für die Städtebauförderung in Verbindung mit der REGIONALE 2016 bestehen letztmalig im kommenden Jahr.

 

Für die erfolgreiche Antragstellung ist es jedoch erforderlich, dass der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmen fasst. Da dieser Beschluss des Rates spätestens Ende Dezember 2016 bei der Bezirksregierung vorliegen muss, sollte in der kommenden Ratssitzung am 8.12.2016 die erforderliche Entscheidung getroffen werden.

Die Entwicklung des Sandsteinmuseums steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Aufwertung der Ortsmitte von Havixbeck. Aus diesem Grunde hatte der Gemeinderat hinsichtlich der Umsetzungsprioritäten bereits vor 2 Jahren den Fokus besonders auf die Wegeachse Fußgängerzone/Liselotte-Köhnlein-Platz, Bestensee-Platz und Leitsystem gelegt. Auch war die Schaffung eines Verfügungsfonds bereits als geeignetes Instrument zur Umsetzung von ergänzenden Maßnahmen unter Beteiligung von privatem Engagement beurteilt worden (hierzu verweise ich auch auf die verschiedenen Arbeitskreise, die mit Beteiligung des Marketing-Vereins und interessierter Privater Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Ortsmitte erarbeiten). Insofern sollten auch diese Maßnahmen im kommenden Jahr planerisch weiter qualifiziert werden, so dass hierfür die entsprechenden Planungskosten zur Förderung im kommenden Jahr angemeldet werden sollten. Nur durch diesen vorgeschalteten Planungsprozess kann es gelingen, rechtzeitig über eine belastbare Planung mit Kostenberechnung für die erfolgreiche Beantragung der Förderung der Umsetzungsmaßnahmen in den Jahren 2018 ff. zu verfügen. Zu den Einzelheiten der Planungsprozesse werden Rat und Ausschüsse Anfang kommenden Jahres detailliert informiert und beteiligt.

 

Die Gemeinde Havixbeck kann letztmalig im Rahmen eines Antrages auf Städtebauförderung die positiven Effekte der REGIONALE 2016 nutzen und über die Weiterentwicklung des Sandsteinmuseums hierfür einen Zugang schaffen. Über den Realisierungswettbewerb sind die planerischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Museums erarbeitet worden. Im Laufe der nächsten Monate sind die Planungen sowohl baulich als auch inhaltlich intensiv weiter zu bearbeiten (so sind z. B. Fragen des Verkehrs oder des Lärmschutzes noch detailliert zu untersuchen; die Überarbeitung des umzusetzenden Planentwurfes hinsichtlich einer Optimierung der Funktionalität sowie der Wirtschaftlichkeit ist dabei ebenfalls von besonderer Bedeutung).

In den nächsten Wochen ist ebenfalls intensiv an der Konkretisierung der Wirtschaftlichkeit des neuen Projektes zu arbeiten. Für die erfolgreiche REGIONALE-Bewerbung (die wiederum Voraussetzung für die Städtebauförderung ist) muss belastbar dargelegt werden, wie sich der Betrieb des zukünftigen Kompetenzzentrums darstellt.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, folgende in der Maßnahmentabelle zum Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept (IsHK) der Gemeinde Havixbeck dargestellten Einzelmaßnahmen vorrangig umzusetzen und hierzu einen Antrag auf Städtebauförderung für das Jahr 2017 zu stellen

 

Ø  Entwicklung des heutigen Sandsteinmuseums zu einem Kompetenzzentrum Sandstein mit außerschulischem Lernort, und zwar im Rahmen einer Qualifizierung als REGIONALE-Projekt

Ø  Umgestaltung des Bestensee-Platzes

Ø  Umgestaltung der Verbindungsachse Fußgängerzone – Liselotte-Köhnlein-Platz

Ø  Schaffung eines Leitsystems für die Ortsmitte mit Beleuchtungskonzept

Ø  Verfügungsfonds

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan der Gemeinde Havixbeck zu veranschlagen, wobei im Jahr 2017 vorrangig die erforderlichen Kosten für die planerische Vorbereitung der Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen sind.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                   x        ja        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung ist eine Bezuschussung der förderfähigen Kosten in Höhe von zurzeit 60 % aus Mitteln der Städtebauförderung zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller