Betreff
Abfallgebühren 2017
Vorlage
102/2016
Aktenzeichen
FB II/2 867-02/8
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  • Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  • Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  • Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  • Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  • Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen
  • Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)



Voraussichtliche Kostenentwicklung 2017 gegenüber Kalkulation 2016:

Nr.aus Kalkulation

Bezeichnung

2017

2016

Unterschied

2.1

Unternehmerkosten

414.500 €

385.400 €

29.100 €

2.2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

523.323 €

475.382 €

47.941 €

2.3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

81.855 €

80.734 €

1.121 €

2.4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

49.887 €

49.241 €

646 €

2.5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

3.

Summe ansatzfähige Kosten

1.069.564 €

990.757 €

78.808 €

4.

abzüglich Erlöse

90.140 €

 

 

5.

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

-631 €

22.855 €

-23.486 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

6.4

Umlagefähige Gesamtkosten

980.055 €

850.636 €

129.419 €

 

 

1.   Begründung der Kostenveränderungen:

·         Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)
Die einzelnen Vergütungssätze für die Abfalltonnenentleerung werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Bei den Vergütungssätzen für den Wertstoffhof wurde eine geringfügige Preissteigerung berücksichtigt. Unter Zugrundelegung der gestiegenen Mengen, insbesondere der Anlieferungsmengen für Sperrmüll, Grün und Holz am Wertstoffhof steigen die Unternehmerkosten voraussichtlich in der ausgewiesenen Höhe.

 

 

·         Entsorgungs- u. Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)                                                    
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2017 wegen der Preisentwicklung auf dem Absatzmarkt eine drastische Gebührenerhöhung für Altholz. Weiterhin ist beabsichtigt, die Grundgebühr für Restmüll zu erhöhen, während die weiteren Gebührensätze nicht angepasst werden sollen.

Aufgrund der Anpassung der Anlieferungsmengen, insbesondere am Wertstoffhof, errechnet sich eine Erhöhung der Entsorgungs- und Verwertungskosten in ausgewiesener Höhe.

 

 

·         Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)                                            
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 16/2015. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der Personalkosten.

Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom 12.12.2013. Die Kosten für den Bauhof wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen.

Es errechnet sich somit eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten in ausgewiesene Höhe

 

 

·         Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) u. Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)                                            

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach den Indizes des IT.NRW berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine Erhöhung der kalkulatorischen AfA aller viele Anlagen.

Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.

Insgesamt errechnet sich eine geringfügige Erhöhung der AfA und kalkulatorischen Zinsen zum Vorjahr.

 

 

·         Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 3
Gebührenkalkulation)                                                    

Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof wurden weder in 2016 vorgenommen noch werden diese in 2017 beabsichtigt.

 

 

·         Feststellung d. betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2015 (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)                             

Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge errechnet sich eine geringfügige Unterdeckung (ausgewiesen als negative Überdeckung) der kalkulierten Kosten 2015 zu den tatsächlichen Nettoaufwendungen 2015 i.H.v. 631 €.

Dieser Betrag wird entsprechend der Bestimmungen des KAG gebührenerhöhend in 2017 angesetzt und ist in der Gebührenkalkulation entsprechend berücksichtigt.

Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2014, welches in der Kalkulation 2016 zu berücksichtigen war, mit einer Überdeckung i.H.v. 22.854,39 € ausgewiesen wurde, errechnet sich der Unterschiedsbetrag 2017 zu 2016 in der ausgewiesenen Höhe.

 

 

2.   Ermittlung der Gebührensätze

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

·         Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 5 der Gebührenkalkulation):
Mit der Grundgebühr werden Beträge für z.B. Abfallberatung, Änderungsdienste, Gefäßbereitstellungen, Schadstoffsammlungen, fixe Unternehmerkosten, etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 45 € und für eine Biotonne 25 € angesetzt und somit gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen.

Da die Papiertonne nur in einer Tonnengröße angeboten wird, erübrigt sich die Staffelung bei diesem Gefäß in eine Grund- und eine literabhängige Gebühr.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Mit der kalkulierten Grundgebühr von 239.005 € für alle Gefäße wird der Höchstbetrag nicht überschritten.

 

·         Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5 Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt.

Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr.

 

·         Filtergebühr (s. Punkt 7, Seite 5 Gebührenkalkulation):

Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß und 5,88 € für ein 240-l Gefäß.

Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und sind unverändert in die Kalkulation 2017 übernommen worden.

 

·         Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 Gebührenkalkulation):

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.


Im Einzelnen:

0,0400 € für Restmüll

0,0180 € für Biomüll

0,0068 € für Papiermüll

 

·         Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 5 Gebührenkalkulation)

 

 



3.   Gesamtbetrachtung:
Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt. Alle Abfallgebühren steigen gegenüber dem Vorjahr. Die Steigerungen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Erhöhungen der Kreisgebühren für die Grundgebühr und für Altholz berücksichtigt wurden, eingeplante Mengensteigerungen zur Erhöhung der Kreis- wie auch der Unternehmerkosten führt und kein Überschuss aus der Betriebsabrechnung des abgeschlossenen Vorjahres (2015) zur Gebührenstabilisierung im Kalkulationsjahr eingerechnet werden konnte.

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 22.09.2016 die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 102/2016 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage) 

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja     

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller